Archiv für den Autor: Eberhard

Sterben für die Krim?

Wo bleibt die neue Friedensbewegung?

Wenn ich mit meinen 73 Jahren in Gesprächen auf mein Leben zurückblicke (das darf man schon mal in diesem Alter) habe ich immer betont, dass ich mich als Teil einer goldenen Generation fühle, die wenige Jahre nach dem Krieg geboren wurde, keinen Hunger kannte (was zugegebenermaßen nicht für alle meiner Generation gilt) sich Mitte der Sechzigerjahre politisch engagieren konnte, ohne Nachteile im Berufsleben fürchten zu müssen. Weiterlesen

Freitod oder Rheumatismus…

spotteten wir, als 1976 die CDU/CSU mit dem Slogan „Freiheit statt Sozialismus“ bzw. „Freiheit oder Sozialismus“ mit Kohl in den (später verlorenen) Bundestagswahlkampf zog.  Der eigentliche Gegensatz wäre sicherlich „Kapitalismus oder Sozialismus“. Nun gibt es aber keinen Kapitalismus mit menschlichem Anlitz, so dass dieser Gegensatz nicht zum Wahlkampfthema gemacht wurde.  Weiterlesen

Der Beitrag des BGH zur 10-jährigen Enttarnung des NSU

Bereits am 22.9.2021 hatte der BGH in einem Beschluss eine Anhörungsrüge von Beate Zschäpe zurückgewiesen. Online gestellt wurde der Beschluss am 4.11.2021. Am selben Tag ging auch mir auf dem Postwege der Beschluss zu. Es fällt schwer, hier an einen Zufall zu glauben. Weiterlesen

CO² Bepreisung – über eherne Gesetze und veränderbare Verhältnisse

Es gibt keine öffentliche Diskussion mit grünen Politikern, in der nicht vorgehalten wird, welche fatalen Auswirkungen die höhere CO² Bepreisung für die ländliche Umgebung, ehrenamtlich tätige Personen etc. hätte. Tenor immer: Wenn das noch weiter steigt, kann ich mir Autofahren nicht mehr leisten. Weiterlesen

Wäre Boateng jetzt vorbestraft?

(wenn das Urteil zu 60 Tagessätzen á 30.000,00€ rechtskräftig wird). In der Taz vom 11.9.2021 heißt es:

Da es weniger als 90 Tagessätze sind, gilt Boateng als nicht vorbestraft.

Im Kölner Stadtanzeiger vom 17.9.2021 lese ich:

Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Eine Vorstrafe gibt es erst ab 90 Tagessätzen.

Wirklich? Warum soll man nicht vorbestraft sein, obwohl man bestraft wird. Auch ich habe schon man Mandanten häufiger die Frage gehört: „Bin ich damit vorbestraft?“. Weiterlesen

Laschets Sofortprogramm „Entlastung“: Theaterdonner um nichts

Mit dem auf einer Pressekonferenz groß angekündigtem Sofortprogramm wollte Laschet wohl endlich mal konkret werden.Der Teil „Entlastungspaket“ lautet:

Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt auf 1.250 Euro. Die Minijobgrenze steigt sofort auf 550 Euro pro Monat. Gut für Schüler, Studenten und Nebenjobber. Außerdem: Eine höhere Pendlerpauschale soll Mobilität auf dem Land bezahlbar halten.

Laut Spiegel meint die CDU, damit kleinere und mittlere Einkommen unmittelbar zu entlasten. Was aber bewirkt dieses Programm?

Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist ohnehin nur für diejenigen von Bedeutung, die nicht höhere konkrete Werbungskosten geltend machen können. Zu den Werbungskosten gehören vor allen Dingen die Fahrten zum Arbeitsplatz, häusliches Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Gewerkschaftsbeiträge etc. Nur wer dafür keine konkreten Kosten von zur Zeit mehr als 1000 €, nach CDU Plänen 1250 € geltend machen kann, könnte von den Erhöhung des Pauschbetrages profitieren. Wer ohnehin höhere Werbungskosten hat, hat keinerlei Entlastung.

Die Pendlerpauschale hatte schon bisher nur Auswirkungen, wenn die damit angemeldeten Fahrtkosten höher als 1.000,00€  waren. Wenn nun gleichzeitig die Pendlerpauschale erhöht wird, so dürften zumindest für diejenigen, die bisher bereits mit Ihrer Pendlerpauschale über dem Pauschsatz lagen, keine weiteren Vorteile durch die Erhöhung des Pauschsatzes eintreten. Es sind also keine Fälle denkbar, in denen jemand sowohl von der Erhöhung des Pauschbetrages wie zusätzlich der höheren Pendlerpauschale profitieren kann. Um welchen Betrag die Pendlerpauschale erhöht werden soll, steht nicht im Sofortprogramm.

Aber selbst wenn wir einmal jemanden unterstellen, der keine Werbungskosten über 1250,00€ geltend machen kann so ergäbe sich bei kleineren und mittleren Einkommen folgende Entlastung: Es müssten jeweils gegenüber dem jetzigen Zustand 250 € (pro Jahr) weniger versteuert werden. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 € liegt der individuelle Höchststeuersatz bei 26 %, d. h. ein solcher Arbeitnehmer wird um 65 € pro Jahr entlastet. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 liegt der Steuersatz bei 30 %, die zusätzliche Einsparung beträgt also 75 € pro Jahr. Aber natürlich entlastet der höhere Freibetrag eventuell auch Besserverdienende, bei einem Spitzensteuersatz von 42 % ergibt sich eine Einsparung von 105 € pro Jahr.

Dass unter diesen Bedingungen die direkte Auszahlung eines Mobilitätsbetrages unabhängig vom Einkommen – wie von den Linken und Grünen vorgeschlagen – eine deutlich höhere Entlastung für kleine und mittlere Einkommen darstellt, liegt auf der Hand.

Der einzig handfeste Vorschlag nämlich die Ausdehnung von Minijobs macht gerade deutlich, dass nicht die versicherungspflichtige Beschäftigung (z.B. durch Erhöhung des Mindestlohnes) gestärkt werden soll sondern wieder nur der Niedriglohnsektor.

Das Sofortprogramm ist also nichts als Augenwischerei

Eberhard Reinecke