Eberhard Reinecke

Rechtsanwalt Eberhard Reinecke, geb. 1948, verheiratet, zwei erwachsene Kinder, ist seit 1974 Rechtsanwalt. Er ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht und
Fachanwalt für Steuerrecht und bearbeitet insbesondere:

  • Miet- und Wohnungseigentums- sowie sonstiges Immobilienrecht (Fachanwalt)
  • Steuerrecht (Fachanwalt)
  • Presserecht, Urheberrecht, Medienrecht (Fachanwalt)
  • Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht
  • Recht der Ausbildungsförderung
  • Strafrecht

Vita

Er war zunächst von 1974 bis 1979 als Rechtsanwalt beim Landgericht Hamburg, seit 1980 war er beim Oberlandesgericht Köln zugelassen, woraus sich besondere Erfahrungen auf dem Gebiet der zivilrechtlichen Berufung ergeben. Seit dem Jahre 2002 und der Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung war er ebenfalls beim Landgericht Köln zugelassen. Mitlerweile gibt es keine Zulassung mehr bei bestimmten Gerichten (außer beim Bundesgerichtshof).

Engagement

Rechtsanwalt Reinecke ist Mitglied im DAV. Er engagiert sich – auch mit seiner juristischen Tätigkeit – politisch. So unterstützte er juristisch die Auseinandersetzung gegen die Privatisierung des Wohnungsbaukonzerns GAG in Köln. Rechtsanwalt Reinecke schreibt gelegentlich Artikel zu juristischen und rechtspolitischen Fragen unter dem Motto “Recht im Alltag – Alltag des Rechts” in der Neuen Rheinischen Zeitung – online.

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