In eigener Sache: „Referenzen“, Bewertungen und die Reaktion darauf

Auf unserer umgestalteten Website finden Sie nunmehr auch einen Punkt: „Aus unserer Arbeit“. Hier wollen wir Beispiele aus unserer Arbeit darstellen, zumeist solche, die sich in gerichtlichen Entscheidungen niedergeschlagen haben. Wir werden dabei nicht nur erfolgreiche Verfahren, sondern auch bittere Niederlagen darstellen. Wir halten es hier mit Bertolt Brecht: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren” (Bertolt Brecht).

Wir gehen dabei bis 1978 zurück. Die Auflistung wird nicht nur regelmässig aktualisiert werden, sondern wir werden auch für die Vergangenheit nach und nach einiges nachtragen. Wenn Sie also Interesse daran haben, gucken Sie von Zeit zu Zeit einfach die in entsprechende Rubrik unserer Website. Wir meinen dass sich in dieser Darstellung von mehr als 35 Jahren durchaus die Kontinuität und die breit angelegte Arbeit unserer Kanzlei und deren Qualität zeigt.

 „Referenzen“ und Mund-zu-Mund Werbung

 Vieles aus unserer Arbeit entzieht sich natürlich einer öffentlichen Erörterung oder Darstellung. Wir können nicht damit werben, wie schnell oder auch wie langsam (je nach Interesse des/der Mandante(i)n) eine Scheidung durchgeführt wurde, wie hoch der Zugewinn oder der Unterhalt war oder auch welche Abfindung wir für Mieter herausgeschlagen haben. In einzelnen Fällen können wir natürlich auch anonymisiert auf Entscheidungen hinweisen. Gerade im Familienrecht, einem Schwerpunkt unserer Tätigkeit können wir aber kaum berichten. Aber gerade hier zeigt sich oft die Stärke der Mund-zu-Mund Empfehlung, für uns immer noch die wichtigste „Referenz“.

Die von uns aufgeführten gerichtlichen Entscheidungen sind sicherlich „Referenzen“; allerdings: man kann die Tätigkeit des Anwaltes nicht nur am Erfolg messen. Man kann gut arbeiten und trotzdem „verlieren“, man kann aber auch schlecht arbeiten und trotzdem „gewinnen“. Für eine „Referenz“ müsste man eigentlich die Schriftsätze mit dem Ergebnis vergleichen. Das allerdings verbietet sich in den meisten Fällen.

Meinungsverschiedenheiten mit Mandanten

Bei der Art unserer Arbeit ist es nicht verwunderlich, dass wir auch mal Meinungsverschiedenheiten mit Mandanten haben und zwar nicht erst nach dem Urteil, sondern in den meisten Fällen schon davor. Im Mandantengespräch selbst gehört es zu unseren Aufgaben, die Erfolgsaussicht ziemlich schonungslos zu analysieren und den Mandanten gegebenenfalls auch zu erklären, warum sie nach unserer Auffassung vielleicht nicht Recht haben bzw. die Aussichten zur Durchsetzung des Rechts gering sind. Natürlich kommt es dann auch schon mal zum „Krach“, den man zur Not aushalten muss. Genauso eindeutig ist allerdings, dass wir uns vor Gericht oder in Verhandlungen mit der Gegenseite nicht von unseren Mandanten distanzieren. Entweder wir übernehmen ein Mandat, dann muss es ordentlich geführt werden, oder wir lehnen es ab, weil die Differenzen zum Mandanten zu gross sind.

 Wie umgehen mit Kritik – Zurückhaltung oder riskante Selbstversuche?

 Bewertungsportale für Anwälte im Internet sind noch relativ selten. Das liegt sicherlich teilweise daran, dass es eine Vielzahl von Anwaltssuchdiensten gibt, die Bewertungen erlauben, meist aber in Rücksprache mit den Anwälten. Wer also „seinem“ (bisherigen) Anwalt schaden will, der muss z.B. auf google maps oder andere Gewerbeauskünfte ausweichen. Da bewerten teilweise enttäuschte Mandanten mit wahrheitswidrigen Behauptungen die Tätigkeit. Zu uns finden wir z.B. etwas hier oder hier.

Wir ignorieren negative Berichte über uns und machen sie insbeson­dere nicht zum Gegenstand eigener Verfahren. Das gilt auch für negative Bewertungen, selbst wenn sie auf sachlich falschen Behauptungen beruhen.

 Es gibt aber auch Anwälte, die dies völlig anders sehen. Sie werden feststellen, dass in unserer Auflistung von Entscheidungen als Gegner bzw. Gegenanwalt einige Male Prof. Dr. Schertz, ein bekannter Medienrechtler aus Berlin, auftaucht. So geht die einzige Verfassungsbeschwerde, die wir bisher für einen Mandanten gewinnen konnten, auf ein Verfahren zurück, in dem Prof. Dr. Schertz den Herausgeber der „NRhZ“, Peter Kleinert, verklagt hatte. Durch die Vertretung von Herrn Rolf Schälike, dem Verantwortlichen der Websites „www.buskeismus.de“ sowie „www.buskeismus-lexikon.de kamen wir darüber hinaus zu einer Vielzahl von Mandaten, in denen Prof. Dr. Schertz den Betreiber dieses Blogs in Anspruch nehmen wollte. In der weitaus überwiegenden Zahl dieser Fälle waren wir für unseren Mandanten erfolgreich. Den Bann gebrochen hat hier im Übrigen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes für Peter Kleinert, weil die vorher vom Landgericht Berlin immer wieder angewandte Formel, nach der es für wahrheitsgemässe Veröffentlichungen ein „Berichterstattungsinteresse“ geben müsse (das im Zweifel durch die Gerichte überprüft wurde) nicht mehr haltbar war.

Wir glauben eigentlich nicht, dass Dr. Schertz diese Verfahren in eigener Sache des Geldes wegen führt. Vielleicht glaubt er selbst daran, eine bestimmte Sichtweise auf seine Arbeit durchsetzen zu können, oder zumindest bestimmte Kritik verbieten zu können. Vielleicht handelt es sich auch um „risikoreiche Selbstversuche“ wie einmal eine Zeitung schrieb. Aus unserer Sicht ist beides grandios gescheitert. Uns ist die Äußerung des Medienrechtlers Prof. Höcker aus Köln sehr viel sympathischer, der im Kölner Stadt-Anzeiger in einem Interview sagte:

„Ich bin mir sicher, dass ich kein Querulantentum praktiziere – in eigenen Angelegenheiten sowieso nicht, da streite ich mich nie vor Gericht, eigentlich. Querulantentum ist zu Recht ein negativ besetzter Begriff, denn das Bestehen auf dem Recht darf nicht Selbstzweck sein. Das Recht ist dazu da, um in Situationen, in denen die Leute so nicht mehr miteinander zurechtkommen, eine Entscheidung zu fällen. Immer zu schauen, was ist mein Recht, und wie kann ich es auf jeden Fall durchsetzen – das ist nichts, was man als soziales Wesen tun sollte..“

Eberhard Reinecke