Reinhard Schön

Rechtsanwalt Schön ist Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Er bearbeitet insbesondere:

  • Familienrecht (Fachanwalt), d.h. Insbesondere Fragen der Ehescheidung, des Unterhaltes, des Zugewinnes und des Sorgerechtes.
  • Erbrecht
  • Strafrecht (Fachanwalt)
  • Straßenverkehrsrecht (Unfallregulierung, Führerscheinprobleme, etc.)
  • Autokauf (Mängelhaftung)
  • Wehr- und Zivildienstrecht

Zur Person

Rechtsanwalt Schön, Jahrgang 1947, ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Seine Tätigkeit als Rechtsanwalt begann im Jahr 1978. Seit dieser Zeit ist er auch Mitglied im “Deutschen Anwaltsverein”. Er ist Fördermitglied der “Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen” sowie der Schuldnerberatung.

Viele Jahre lang war er ehrenamtlich an der Montessori-Grundschule und am Montessori-Gymnasium Köln-Bickendorf in der Schulpflegschaft als Vorsitzender tätig.

Rechtsanwalt Schön ist aktiver Sportler (insbesondere Tennis).

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