Ruhm statt Kohle? Ruhm und Kohle? oder doch nur Kohle?

 Der peinliche Auftritt der Verteidigung Zschäpe

Die Sitzungswoche vom 17.09. begann mit einem Doppelschlag: Zunächst einmal teilte der Vorsitzende mit, dass Rechtsanwalt Stahl (Verteidiger von Zschäpe) in dieser Sitzungswoche nicht bei Gericht erscheine, sodann teilte er mit, dass am Nachmittag des 16.09.2013 ein Befangenheitsantrag bei Gericht eingegangen sei. Es wurde dann zunächst nicht weiter verhandelt, bis um kurz nach 12.00 Uhr das Befangenheitsgesuch schriftlich vorlag. Vorher durfte spekuliert werden, worauf der Antrag gestützt ist.

Das Befangenheitsgesuch selbst war allerdings an Peinlichkeit nicht zu überbieten. Nachdem Herr Rechtsanwalt Stahl schon zuvor gegenüber verschiedenen Medien und bei Twitter seine viel zu geringe Bezahlung beklagt hatte, meinte er jetzt, das Gericht sei befangen, weil ihm lediglich eine sogenannte „Pauschvergütung“ für das Vorverfahren i. H. v. 5.000,00 € (statt beantragter 77.000,00 €) zugebilligt worden wäre. Zugegebenermaßen sind ja die Sätze für Pflichtverteidiger nicht sehr hoch (für Wahlverteidiger, die keine gesonderte Vereinbarung mit ihrer Partei treffen, im Übrigen auch). Die Änderung dieses Zustandes liegt nun allerdings nicht in der Hand des Gerichtes selbst.

 Ruhm oder Kohle?

Nein: Ruhm und Kohle ist offenbar die Forderung der Verteidiger. Wir erinnern daran, dass die Rechtslage bei Übernahme der Mandate bekannt war. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass die Übernahme des Mandates freiwillig erfolgt. Im ZDF unmittelbar vor Prozessbeginn ließ sich die Verteidigung und auch Rechtsanwalt Stahl als edler Ritter der Strafverteidigung feiern. Auf die Frage, warum er Frau Zschäpe verteidige, erklärte er, es sei eine einmalige Gelegenheit, in einem solchen Verfahren mitzuwirken. Man habe als Strafverteidiger diese Gelegenheit nur einmal oder vielleicht auch nie im Leben. Es wird auch das Wohlwollen der Verteidigung  gefunden haben wenn das ZDF von dem  bescheidenen Honorar berichtete, dann formulierte:  „ Wenn sie ihren Job gut machen, dann könnten Sie zu den Berühmtheiten Ihres Faches gehören.“  Warum hat Herr Stahl nicht damals bereits der Fernsehnation erklärt, er erwarte für die bisherige Tätigkeit eine Bezahlung von mehr als 70.000,00€?  (Wohlgemerkt es handelt sich um das reine (netto) Honorar, Übernachtungs-, Fahrtkosten  und Abwesenheitsgelder werden ohnehin gezahlt).

Damals also segelte die Verteidigung noch unter der Motto „Ruhm statt Kohle!“, Frau Sturm ließ sich auch später noch als Verteidigerin des Rechtsstaates für ihre Selbstlosigkeit feiern.  Rechtsanwalt Stahl ist nun vielleicht unter Druck seiner Kanzleikollegen geraten, die Ruhm und Kohle oder doch zumindestens Kohle erwarten.

 „Wer raus geht, muss auch wieder reinkommen“ (Herbert Wehner), oder draussen bleiben

Spannend wird jetzt allerdings, ob Herr Rechtsanwalt Stahl wieder in den Gerichtssaal zurückkehrt und wie lange und wie oft, oder ob er den Absprung plant. Ernsthaft wird er nicht damit rechnen können, dass seine Honorarvorstellungen beim Gericht durchsetzbar sind. Und nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens scheint es auch um den „Ruhm“ nicht so gut bestellt zu sein.
Eberhard Reinecke

Ergänzung: Verfasst habe ich den Artikel in den vielen Pausen dieses Verhandlungstages. Als der Artikel fertig war, erfolgte der nächste Anschlag des Gerichtes auf die wirtschaftliche Existenzgrundlage der Verteidigung.(So schlimm steht es schon, wir hoffen nur, dass die Banken nach diesem Eingeständnis nicht die Kredite kündigen).  Da noch ein weiterer Befangenheitsantrag gestellt wurde, und beide Anträge nicht bis übermorgen entschieden werden können, fällt der Verhandlungstag vom 18.9. aus. Am 19.9. wird weiterverhandelt. Nun wird es sich für Sturm und Heer kaum lohnen, für einen Tag nach Köln zurückzufahren. Also werden sie wohl in München bleiben, können für diesen Tag aber überhaupt kein Honorar erwarten.