Schwerpunkte unserer Arbeit

Im Folgenden einige Hinweise zu den Schwerpunkten unserer Arbeit und zu unserer Arbeitsteilung. Sprechen Sie uns auch an, wenn Ihr Problem dort nicht aufgeführt ist. Wir sagen Ihnen, ob wir Ihnen weiterhelfen können:

Rechtsanwalt Schön ist Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Er bearbeitet insbesondere:

  • Familienrecht (Fachanwalt), d.h. Insbesondere Fragen der Ehescheidung, des Unterhaltes, des Zugewinnes und des Sorgerechtes.
  • Erbrecht
  • Strafrecht (Fachanwalt)
  • Straßenverkehrsrecht (Unfallregulierung, Führerscheinprobleme, etc.)
  • Autokauf (Mängelhaftung)
  • Wehr- und Zivildienstrecht

Rechtsanwalt Reinecke ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und bearbeitet insbesondere:

  • Miet- und Wohnungseigentums- sowie sonstiges Immobilienrecht (Fachanwalt)
  • Steuerrecht (Fachanwalt)
  • Presserecht, Urheberrecht, Medienrecht (Fachanwalt)
  • Strafrecht
  • Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht
  • Recht der Ausbildungsförderung

Rechtsanwalt Forst bearbeitet insbesondere:

  • Ausländerrecht
  • Verbraucherschutz (Reiserecht, Internetbetrug, Handyrechnungen, Strom-, Gas- und Wasserrechnungen)
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Medien- und Urheberrecht

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Fragen Sie uns, wir sagen Ihnen, ob wir helfen können, oder wir empfehlen KollegInnen für Ihr Problem.

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