Selbstverständnis

Auch nach vielen Berufsjahren sind wir noch immer gerne als Rechtsanwälte tätig. Uns reizt das parteiische Eintreten für die Interessen unserer Mandanten. Wir vertreten zu einem großen Teil Einzelpersonen und einzelne kleine Betriebe. Unsere Mandanten erwarten von uns vor allen Dingen die persönliche Beratung und Unterstützung, die nach unserer Einschätzung auch nicht ohne weiteres an Dritte delegiert werden kann.

In der Beratung ist unsere lange Berufserfahrung (Rechtsanwalt Schön seit 1978, Rechtsanwalt Reinecke seit 1974) ein entscheidender Vorteil. Wir haben uns in der Aufbruchstimmung der sechziger Jahre für den Anwaltsberuf entschieden und fühlen uns auch noch heute wohl, wenn wir die Schwachen gegen die Stärkeren vertreten.

So notwendig Spezialisierung ist, so übertrieben wird sie teilweise gehandhabt. Wir schätzen die Vielseitigkeit unserer Tätigkeitsgebiete, und durchaus auch die Herausforderung, uns in Neues einzuarbeiten. Unsere Mandanten mögen die starke persönliche Bindung zu “ihrem” Berater.

Nach unserer langjährigen Berufserfahrung und unserem Selbstverständnis ist es allerdings nicht ausreichend, nach außen parteiisch zu sein. Wir sehen es genauso als unsere Aufgabe an, Ihnen gegenüber offen Erfolgsaussichten und Risiken zu erläutern und faire Kompromisse zu suchen, die oft in der Lage sind, die persönlichen und finanziellen Folgen längerer Verfahren zu vermeiden. Mit diesen Erfahrungen können wir Sie auch bei der vorsorgenden Rechtsberatung unterstützen, deren Bedeutung leider oft unterschätzt
wird.

Wer uns kennt, wird feststellen: Wir sind um engagiertes, wissenschaftliches Arbeiten bemüht. Wir verfügen über eine gut ausgestattete Bibliothek, lesen immer noch lieber die gedruckten Kommentare und Zeitschriften. Die Recherche in Datenbanken (insbesondere unter “Juris”) vervollständigt unseren  Anspruch auf wissenschaftliches Arbeiten.

Die hohen Anforderungen, die wir an uns selbst stellen, dokumentieren sich darin, dass wir beide mehrere Fachanwaltsbezeichnungen führen dürfen (RA Schön: Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Strafrecht;  RA Reinecke: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht  und Fachanwalt für Steuerrecht). Anders als vielen anderen anwaltlichen Werbeaussagen liegen der Bezeichnung Fachanwalt theoretische Prüfungen und Nachweise der praktischen Tätigkeit zu Grunde, die von der Rechtsanwaltskammer überprüft werden. Darüberhinaus müssen jährliche Fortbildungen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden. Nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer zum 1.1.2011 gab es von ca. 155.000 Rechtsanwälten in Deutschland knapp 6.000 mit zwei  und nur 191 mit drei Fachanwaltsbezeichnungen.

Wir können Sie an (fast) allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland vertreten (außer in den meisten Zivilsachen beim Bundesgerichtshof). Wenn wir Ihnen im folgenden einzelne Gebiete unserer Tätigkeit vorstellen ist dies nicht abschließend. Fragen Sie uns, wenn Sie ein Problem haben. Wenn wir Ihnen nicht helfen können, sagen wir dies auch ehrlich.

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