Sowohl Rechtsanwalt Schön als auch Rechtsanwalt Reinecke sind seit ihrer Zulassung zur Anwaltschaft kontinuierlich als Strafverteidiger tätig. Der Fachanwalt für Strafrecht wurde 1997 eingeführt. Rechtsanwalt Schön ist dies seit 1998. Rechtsanwalt Reinecke war Anfang der 1980er Jahre für einige Jahre im Strafrechtsausschuss des Kölner
Anwaltsvereins tätig.
Ursprünglich und auch heute noch liegt ein wesentliches Tätigkeitsfeld der Strafverteidigung beider Anwälte im Bereich der Auseinandersetzung mit der staatlichen Macht, dem politischen Strafrecht sowie Meinungs- und Versammlungsdelikten.
Daneben tritt Rechtsanwalt Schön insbesondere in Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetzt auf, ebenso in Jugendstrafverfahren und natürlich auch in Bußgeldsachen.
Unser politisches Grundverständnis führt dazu, dass wir auch mit demselben Engagement Opfer von Straftaten vertreten. So waren sowohl Rechtsanwalt Schön als auch Rechtsanwalt Reinecke Mitte der 1990 Jahre Vertreter einzelner Nebenkläger im Prozess um den Solinger Brandanschlag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Ebenso werden wir als Beistände von Zeugen tätig.
Zu den Gebühren in Straf- und Bussgeldsachen lesen Sie bitte unter Kosten.