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Jetzt reicht es dem Bundesverfassungsgericht – Höchststrafe für die Berliner Pressekammer

Kurz kommentiertBVerG 1 BvR 1246/20

Die Selbstverständlichkeit der Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer gerichtlichen Entscheidung wurde seit Jahrzehnten von den Pressekammern mit Füßen getreten. Das Bundesverfassungsgericht hat hier die Zügel angezogen und in einer ersten Entscheidung  1 BvR 764/17  vom 6.6.2017  die Pressekammern ermahnt (Wir hatten darüber hier berichtet). Weiterlesen

Endlich ein Ende des permanenten Rechtsbruchs von Pressekammern?

Schon im Juni 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht den Pressekammern die gelbe Karte gezeigt und deutlich gemacht, dass auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gilt. Ich hatte das damals in dem Artikel Phyrrhussieg für die Hamburger Pressekammer kommentiert. Das allerdings fruchtete nichts. Weiter wurden – gerade von den „führenden“ Pressekammern – einstweilige Verfügungen ohne Anhörung der Betroffenen erlassen, oft allerdings nach ausführlichen Hinweisen an die jeweiligen Antragsteller. Dem hat das Bundesverfassungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben.  Weiterlesen

Pyrrhussieg für die Hamburger Pressekammer

Ich kann mich noch gut erinnern: Ich saß in einem Strafverfahren und bekam mit, wie nach einer Pause vor Beginn der Verhandlung, Heiterkeit und gelöste Spannung unter den Richtern herrschte. Erst später erfuhr ich den Grund: Die Richter hatten gerade erfahren, dass der BGH eine Revision in einer anderen von Ihnen entschiedenen Sache zurückgewiesen hatte. So freuen sich dann auch Richter wenn sie von „höheren Instanzen“ bestätigt werden.

Diese Freude allerdings wird sich bei der Hamburger Pressekammer nicht einstellen, obwohl das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen der Kammer zurückgewiesen hat. Weiterlesen