Schlagwort-Archiv: Verteidigungsstrategie

„Ich weiß gar nicht, ob ich den Herrn noch als Kollegen bezeichnen kann“

… sagte Rechtsanwalt Heer am 06.05.2013 zu Rechtsanwalt Reinecke

Der Kölner Rechtsanwalt Wolfgang Heer ist einer der drei Verteidiger von Beate Zschäpe, Eberhard Reinecke und Reinhard Schön vertreten NSU-Oper als Nebenkläger.

Stellungnahme der Rechtsanwälte Schön und Reinecke zur Auseinandersetzung mit der Verteidigung Beate Zschäpes:

Das Zitat in der Überschrift war das Ergebnis zweier Stellungnahmen, die wir zu den Befangenheitsanträgen der Verteidigung Zschäpe und der Verteidigung Wohlleben abgegeben hatten. Darin offenbart sich aber auch ein grundsätzlicher Konflikt, der dieses Verfahren in München durchziehen wird. Die Fragen heissen einfach: Gibt es Wichtigeres als eine „Verteidigerstrategie“? Was bedeutet die Unschuldvermutung und wer ist an sie gebunden. Gibt es Verbindendes zwischen der Verteidigung Zschäpe (oder auch anderer Verteidiger) und den Nebenklägervertretern, weil wir alle als Rechtsanwälte tätig sind und jeder auch schon mal auf der anderen Seite steht?

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Vertagung des Prozess um eine Woche – Wer trägt die Verantwortung?

Der Prozessverlauf des ersten Tages im NSU-Verfahren ist hinreichend dokumentiert, etwa von Lena Kampf in Stern.de (sehr einfühlsam aus Sicht von Opfern) oder auch von Gisela Friedrichsen in Spiegel Online. (Wir sehen unsere Aufgabe auch ohnehin nicht in einer protokollartigen Berichterstattung, wir wollen einzelne Gesichtspunkte behandeln).

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Wenn sich Herr Wohlleben als Kalligraph betätigt

Ein Detail des Befangenheitsantrages des angeklagten Rechtsextremisten  Wohlleben   ist doch schildernswert. Drei Richter seien befangen, weil sie Briefe beschlagnahmt hätten auf denen Sie Hakenkreuze erkannt hätten; das sei Verfolgungswahn, schliesslich handele es sich um kalligrafische Darstellung des F durche Herrn Wohlleben. Weiterlesen