Zschäpe als direkte Brandlegerin

Am 30.07.2013 beschrieb die Zeugin M. in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht München, wie ihre Tante, die damals 89-jährige Frau E., in der Frühlingstraße knapp dem Tode entging. Nach Einschätzung der Brandsachverständigen hatte die Angeklagte 7 bis 9 Brandherde gelegt und an die 10 Liter Benzin verschüttet. Die alte Frau, die nicht mehr gut hören und sehen konnte, hatte von dem Brand nichts bemerkt, obwohl direkt neben ihr bereits die ganze Etage durch die Explosion weggerissen wurde und die Flammen bereits hoch aus dem Haus schlugen. Den warnenden Telefonanruf ihrer Nichte, dass das Haus brenne, bezweifelte die alte Frau und öffnete erst einmal sämtliche Außenfenster ihrer Wohnung. Nur durch die Hilfe ihrer Nichte konnte die auf einen Rollator und einen Rollstuhl angewiesene Frau E. aus dem Haus gerettet werden.

Nach der Vernehmung der Zeugin gab Rechtsanwalt Schön eine Erklärung ab und wies die Angeklagte Zschäpe darauf hin, dass sie sich bei der Brandlegung ihrer Wohnung in der Frühlingsstraße durch eigenes aktives Handeln des versuchten Mordes mehrerer Menschen schuldig gemacht habe. Die alte Frau E. wurde von einem auf den anderen Tag obdachlos. Es war ihre Traumwohnung – so die Bekundungen der Nichte -, weil sie in der Nähe der Verwandtschaft wohnen und dort ihren Lebensabend verbringen wolle. So traf man sich jeden Freitag dort zum Kaffeeklatsch. Davon, dass sie ihre Wohnung verlor, hat sich Frau E. nicht mehr erholt. Seit 3 Wochen befindet sie sich in einem Pflegeheim und hat jede Lebensfreude verloren. Mit ihrem auf Veranlassung ihrer Verteidiger lancierten mauernden Schweigen, darauf wies Rechtsanwalt Schön hin, bleibt die Angeklagte Zschäpe gerade angesichts der Offenkundigkeiten des aktiven Brandlegens auf einem Holzweg.

Wie sagte es die Nichte der Frau E. vor dem Oberlandesgericht in München: Frau Zschäpe hat den Tod unserer Tante in Kauf genommen. Diese habe nach dem Verlust ihrer Wohnung voller Wut über Frau Zschäpe geäußert: „Dieses Miststück“.

Besonders zynisch haben es Viele empfunden, dass die Angeklagte bei ihrer Flucht aus dem brennenden Haus nur an ihre beiden Katzen dachte, die sie in Körben mitnahm.

Reinhard Schön