Kategorie-Archiv: Presserecht

Mehr Gemeinschaftskundeunterricht für die Staatsanwaltschaft Köln!

Oder frei nach der Feuerzangenbowle: ,,Da stelle mir uns ma jans dumm und froge: Wat is ene Rassist? „

Nun ist bekannt, dass nach dem Anschlag in der Keupstraße im Juni 2004 bereits nach wenigen Tagen für die Ermittlungsbehörden feststand, dass ein ausländerfeindlicher Hintergrund nicht in Betracht kommt. Heute natürlich schieben sich die verschiedenen Behörden die Verantwortung für diese Fehleinschätzung zu. Aktenkundig ist allerdings auch, dass auch Hinweise auf Zusammenhänge zwischen den übrigen Mordanschlägen des Trio und der Keupstraße von der Staatsanwaltschaft Köln in den Bereich der Spekulation verwiesen wurden. In einem vorläufigen Abschlussvermerk vom 24.6.2008 hiess es dazu: Weiterlesen

Sachlichkeit und Professionalität

von RA Eberhard Reinecke (auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht)

Die ersten zwei Wochen des Prozesses sind vorbei. Ein erstes Résumé gezogen. Wie immer schreiben wir nicht als Chronisten sondern zu bestimmten Aspekten des Verfahrens.

Empört reagierten die Anwälte von Wohlleben und Zschäpe über die Bezeichnung der Anträge als „heisse Luft“ und über Gelächter von Nebenklägervertretern. Das Gericht möge dafür Sorge tragen, dass so etwas nicht wieder vorkomme. Es wurde – gegenüber den Vertretern der Nebenklage der Vorwurf der Unprofessionalität erhoben.

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„Ich weiß gar nicht, ob ich den Herrn noch als Kollegen bezeichnen kann“

… sagte Rechtsanwalt Heer am 06.05.2013 zu Rechtsanwalt Reinecke

Der Kölner Rechtsanwalt Wolfgang Heer ist einer der drei Verteidiger von Beate Zschäpe, Eberhard Reinecke und Reinhard Schön vertreten NSU-Oper als Nebenkläger.

Stellungnahme der Rechtsanwälte Schön und Reinecke zur Auseinandersetzung mit der Verteidigung Beate Zschäpes:

Das Zitat in der Überschrift war das Ergebnis zweier Stellungnahmen, die wir zu den Befangenheitsanträgen der Verteidigung Zschäpe und der Verteidigung Wohlleben abgegeben hatten. Darin offenbart sich aber auch ein grundsätzlicher Konflikt, der dieses Verfahren in München durchziehen wird. Die Fragen heissen einfach: Gibt es Wichtigeres als eine „Verteidigerstrategie“? Was bedeutet die Unschuldvermutung und wer ist an sie gebunden. Gibt es Verbindendes zwischen der Verteidigung Zschäpe (oder auch anderer Verteidiger) und den Nebenklägervertretern, weil wir alle als Rechtsanwälte tätig sind und jeder auch schon mal auf der anderen Seite steht?

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