Der Verfassungsschutz als Zeugenbetreuer

Das Einwirken des Verfassungsschutzes auf die rechte Szene rund um das Trio ist bereits Gegenstand vieler Veröffentlichungen gewesen. Im Verfahren in München wurde am Anfang vergeblich versucht, den Vorsitzenden dazu zu bewegen, die jeweils im Zuschauerraum eventuell anwesenden Mitglieder von Verfassungsschutz und BKA festzustellen. Die Rolle des Verfassungsschützers Andreas T., der während des Mordes im Internet-Cafe in Kassel im Nebenraum saß, ist bis heute ungeklärt, aus seinen Akten ergibt sich allerdings, dass das Landesamt für Verfassungsschutz in Hessen ihm geraten hat „möglichst nahe bei der Wahrheit zu bleiben“, eine nette Umschreibung dafür in entscheidenden Punkten vielleicht nicht ganz bei der Wahrheit zu bleiben.

Damit für den Verfassungsschutz Hessen hier nichts aus dem Ruder läuft, wurde der V-Mann des Andreas T., Herr Benjamin G., der am 04. und 05.12. vor Gericht vernommen wurde, ein Zeugenbeistand gestellt. Nun ist es das gute Recht jedes Zeugen, sich eines Zeugenbeistandes zu bedienen. Ungewöhnlich ist allerdings, dass der mittelbare Arbeitgeber (der V-Mann ist nur über seinen V-Mann-Führer mit dem Verfassungsschutz verbandelt) geradezu einen Zeugenbeistand aufgedrängt bekommt und er auch keine Möglichkeit hatte, auf die Auswahl des Zeugenbeistands Einfluss zu nehmen. Vertreter der Nebenklage haben dies in einem Antrag vom 5.12.2013 zu Recht gerügt. Ausgeschlossen wurde dieser Zeugenbeistand nicht. Viel interessanter ist allerdings die Frage, warum das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen gerade diesen Rechtsanwalt auswählte. Nach einigen Klicks im Web kann man allerdings feststellen, dass er auch Verteidiger von Holger Pfahls war, einem ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfasssungsschutz, der dann noch Staatssekretär im Verteidigungsministerium anschließend Rechtsanwalt und am Ende flüchtiger Steuerhinterzieher war. Er wurde im Jahre 2005 wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt und im Jahre 2011 wegen betrügerischem Bankrotts und Konkurs zu viereinhalb Jahren.

Die Verteidigung des früheren Präsidenten des Bundesamtes im Zusammenhang mit Vermögensdelikten war offenbar für das Landesamt kein Grund, diesen Anwalt nicht auszusuchen. Nach einer Meldung der Augsburger Allgemeinen ist dieser „Zeugenbeistand“ des Verfassungsschutzes sogar Anfang dieses Jahres durch Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten (mit Bewährung) wegen Beihilfe zum Bankrott Pfahls verurteilt worden. Ob der Verfassungsschutz Hessen an diesem Zeugenbeistand fest hält, obwohl oder weil er verurteilt wurde, wissen wir natürlich nicht. Auf seiner Webseite verlinkt Rechtsanwalt Hoffmann immer noch auf einen Artikel aus dem Managermagazin unter dem Titel „Die Rauspauker“, wo er gemeinsam mit Herrn Pfahls und als dessen Verteidiger (also kein Foto aus der Zeit als Gehilfe des Herrn Pfahls) fotografiert wurde.

Wir lesen in diesem Artikel auch dass diese „Rauspauker“ bis zu 500,00 EUR pro Stunde kassieren, so dass sich auch die Frage stellt, wieviel sich das Landesamt für Verfassungsschutz in Hessen eigentlich die Tätigkeit des Herrn Hoffmann kosten lässt. Ohne Zweifel auch eine interessante Frage an den grünen Teil der künftigen schwarz-grünen Koalition in Hessen. Für den Landesrechnungshof sollte sich die Frage stellen, ob ein über die gesetzlichen Gebühren hinausgehendes Honorar zulässig ist.
Eberhard Reinecke