Mißbrauchsstudie – die zweite

Es ist viel passiert seit der Veröffentlichung unseres Beitrages am 4.11.2020 zur Mißbrauchsstudie. Immer weitere Enthüllungen machen deutlich, dass vor allem Woelki (das ist der Kardinal und Erzbischof, der in Köln das Sagen hat) weitere Veröffentlichungen fürchten muss. Presserechtlich besonders interessant sicherlich der Versuch, ausgesuchten Journalisten nur Auskunft geben zu wollen, wenn sie zuvor eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterzeichnen. Doch heute (22.1.2021) wird bekannt, dass die Münchner Kanzlei den Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen will. In einer umfassenden, bemerkenswerten und lesenswerten Erklärung setzen sich die Rechtsanwälte mit ihrem Kritiker Professor Jahn auseinander. So führen sie u.a. aus:

Seit der Veröffentlichung des Jahn-Gutachtens am 30.10.2020 hat Prof. Dr. Matthias Jahn sein Gutachten mehrfach im Auftrag der Leitungsebene des Erzbistums Köln öffentlich verteidigt. Zuletzt sollte dies dergestalt erfolgen, dass einigen seitens des Erzbistums ausgewählten Journalisten das Jahn-Gutachten nochmals erläutert werden sollte. Bei keinem dieser Auftritte hatten wir die Möglichkeit, zur Kritik an unserem für das Erzbistum Köln erstellten Gutachten Stellung zunehmen.

Am Ende heißt es dann:

Wir können daher nur nochmals wiederholen, dass wir die umfassende Veröffentlichung unseres Gutachtens, zumal in Anbetracht der Haltlosigkeit des Jahn-Gutachtens, für zwingend erforderlich halten. Wie von uns ausdrücklich angeboten, kann diese Veröffentlichung jederzeit ausschließlich durchunsere Kanzlei erfolgen, so dass unserer Einschätzung nach jegliches Haftungsrisiko des Erzbistums von vornherein ausschied und auch heute noch ausscheidet. Wir tragen für die Veröffentlichung unseres Gutachtens die volle und alleinige Verantwortung.

Damit machen die Kollegen etwas für unseren Berufsstand Außergewöhnliches (auch wenn viele Mandanten das oft erwarten): Sie bieten nicht nur an, das Gutachten auf ihrer Homepage zu veröffentlichen sondern auch dann für alle Angriffe gerade zu stehen. Und was fällt der Kirche zu diesem Vorschlag ein:

Der »Veröffentlichung eines rechtswidrigen Gutachtens« durch Westpfahl Spilker Wastl könne man nicht zustimmen, teilte die Pressestelle mit. Das Gutachten sei schon wegen seiner handwerklichen Mängel »untauglich«.

Ja, ja so sind sie, unsere christlichen Fundamentalisten. Sie haben Recht und das müssen sie auch nicht begründen, nicht einmal worin die von Ihnen behaupteten handwerklichen Fehler bestehen sollen. Stattdessen Nazi-Vergleiche gegen Kritiker.

Eberhard Reinecke