Presseerklärung von Nebenklagevertretern zur Nazipropaganda der Verteidigung Wohlleben

Am 25.1.2017 stellte die Verteidung Wohlleben einen Antrag, mit dem die Nazi Propaganda vom „Volkstod“ des deutschen Volkes bis zum Jahre 2050 in den Gerichtssaal getragen werden soll. Daraufhin verließen Nebenklagevertreter den Sitzungssaal. Kurzfristig gaben eine eine Reihe von Nebenklagevertretern eine Presseerklärung ab, der wir uns hiermit anschließen und die wir im folgenden dokumentieren:

Erneute Neonazi-Propaganda der Wohlleben-Verteidigung im Münchener NSU-Verfahren – Rassistischer Antrag von Rechtsanwalt Klemke zum „drohenden Volkstod“

Olaf Klemke, Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben im NSU-Verfahren in München, stellte heute einen Antrag, mit dem die Neonazi-These vom drohenden „Volkstod“ „bewiesen“ werden soll. In dem Antrag, der von Klemkes Mitverteidigern Nicole Schneiders und Wolfram Nahrath mitunterzeichnet ist, heißt es: Jedermann könne „vom ‚drohenden Volkstod‘ des deutschen Volkes sprechen“, denn u.a. wegen dem „massenhaften Einwandern Nichtdeutscher“ werde „das deutsche Volk in seiner bisherigen Identität im Jahre 2050 eine Minderheit gegenüber den Nichtdeutschen sein“ – wenn, so fügte Klemke hinzu, „diese Entwicklungen ihren Verlauf nehmen und nicht gestoppt werden“.

Der Verteidiger verbrämte seine rassistischen Ausführungen mit pseudo-verfassungs-rechtlichen Argumentationen, wie sie auch von der NPD zu hören sind – und wie sie gerade im aktuellen Verfassungsgerichtsurteil zur NPD widerlegt wurden (Urteil vom 17.1.2017, Randnummer 690 ff). Wie das Verfassungsgericht ausgeführt hat, hat die Ideologie der NPD – die ihr ehemaliger Funktionär Wohlleben und seine Verteidiger hier vertreten – u.a. „die rassistische Ausgrenzung aller ethnisch Nichtdeutschen zur Folge“ (Rn. 653).

Viele Nebenklägervertreter_innen verließen aus Protest gegen die rassistischen Ausführungen Klemkes den Saal.

Nebenklägervertreter Mehmet Daimagüler nahm sogleich Stellung zum Antrag: „Wenn noch ein Zweifel bestanden haben sollte an der neofaschistischen Einstellung Wohllebens, wäre er jetzt ausgeräumt.“

Nebenklägervertreterin Seda Başay-Yildiz: „Logische Konsequenz dessen, was in diesem Antrag vertreten wird, ist die millionenfache Vertreibung von Menschen aus Deutschland – oder ihre Ermordung, wie es der NSU getan hat.“

Nebenklägervertreter Dr. Björn Elberling zum Antrag Klemkes: „Nach seinen Anträgen zu Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess betreibt Rechtsanwalt Klemke damit erneut Nazi-Propaganda im Gerichtssaal. Die Verteidiger haben offensichtlich die Verteidigung Wohllebens gegen das Urteil gänzlich aufgegeben und kümmert sich stattdessen um seine Reputation in der Nazi-Szene.“

Nebenklägervertreterinnen und Nebenklägervertreter
Serkan Alkan, Seda Başay-Yildiz, Antonia von der Behrens, Thomas Bliwier, Önder Bogazkaya,
Fenna Busmann, Christina Clemm, Dr. Mehmet Daimagüler, Doris Dierbach, Dr. Björn Elberling,
Adnan Menderes Erdal, Berthold Fresenius, Alexander Hoffmann, Carsten Ilius, Ali Kara,
Barbara Kaniuka, Alexander Kienzle, Detlef Kolloge, Stephan Kuhn, Dr. Anna Luczak, Edith Lunnebach,
Yavuz Narin, Gül Pinar, Sebastian Scharmer, Kiriakos Sfatkidis, Isaak Sidiropoulos, Dr. Peer Stolle,
Turan Ünlücay