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Generelle Entkleidung im Polizeigewahrsam unzulässig

Für einiges Aufsehen hat das Verfahren unserer Mandantin V. gesorgt, in dem wir vor dem Verwaltungsgericht Köln erfolgreich gegen die bisherige Praxis der Kölner Polizei vorgegangen sind, dass bei Einlieferung in den Polizeigewahrsam generell bei jeder Person eine Entkleidung bis hin zur Kontrolle des Genitalbereiches stattfindet. Unsere Kurzmeldung mit Verweis auf das schriftliche Urteil finden Sie hier. Weiterlesen