Schlagwort-Archiv: Unschuldsvermutung

Rückruf der Missbrauchstudie durch Kölner Erzbischof

oder: Wenn Juristen historische Wahrheiten überprüfen

Seit Anfang des Jahres tobt ein Kampf um die Veröffentlichung einer Studie, die vom Kölner Erzbischof bei einer sicherlich nicht kirchenfernen Anwaltskanzlei in München in Auftrag gegeben wurde. Wie nunmehr LTO meldet, ist die Studie endgültig zurückgezogen. Beurteilt wurde dies – so LTO – durch zwei Strafrechtler und durch die Kanzlei Höcker/Köln und Rechtsanwalt Lehr aus der Kanzlei Redeker, Bonn. Da hat man nicht etwa den Bock zum Gärtner gemacht, sondern – um in christlichen Metaphern zu bleiben – gleich den Wolf zum Hirten. Weiterlesen

„Ich weiß gar nicht, ob ich den Herrn noch als Kollegen bezeichnen kann“

… sagte Rechtsanwalt Heer am 06.05.2013 zu Rechtsanwalt Reinecke

Der Kölner Rechtsanwalt Wolfgang Heer ist einer der drei Verteidiger von Beate Zschäpe, Eberhard Reinecke und Reinhard Schön vertreten NSU-Oper als Nebenkläger.

Stellungnahme der Rechtsanwälte Schön und Reinecke zur Auseinandersetzung mit der Verteidigung Beate Zschäpes:

Das Zitat in der Überschrift war das Ergebnis zweier Stellungnahmen, die wir zu den Befangenheitsanträgen der Verteidigung Zschäpe und der Verteidigung Wohlleben abgegeben hatten. Darin offenbart sich aber auch ein grundsätzlicher Konflikt, der dieses Verfahren in München durchziehen wird. Die Fragen heissen einfach: Gibt es Wichtigeres als eine „Verteidigerstrategie“? Was bedeutet die Unschuldvermutung und wer ist an sie gebunden. Gibt es Verbindendes zwischen der Verteidigung Zschäpe (oder auch anderer Verteidiger) und den Nebenklägervertretern, weil wir alle als Rechtsanwälte tätig sind und jeder auch schon mal auf der anderen Seite steht?

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