Am 3. Verhandlungstag (15.05.2013) beantragte die Verteidigung Wohlleben die Einstellung des Verfahrens u.a wegen einer medialen Vorverurteilung. Rechtsanwalt Schön wies gleich darauf hin, dass damit rechtsradikale Propaganda im Gerichtssaal fortgesetzt werde, wie sie bereits in der Verteidigung der Hakenkreuze des Angeklagten Wohlleben erfolgt war. Rechtsanwalt Klemke sprach hier von Hetze und wollte sich nicht als rechtsextrem/rechtsradikal bezeichnen lassen. Schließlich würden andere sich auch nicht gerne als linksradikal bezeichnen lassen (wir können uns leider gar nicht denken, wen er damit gemeint haben könnte). Dokumentieren wir also etwas genauer wie unter dem Deckmantel der Verteidigung der Unschuldsvermutung Opfer verhöhnt werden. Wir zitieren also einfach einiges aus diesem Antrag: Weiterlesen
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Wenn sich Herr Wohlleben als Kalligraph betätigt
Ein Detail des Befangenheitsantrages des angeklagten Rechtsextremisten Wohlleben ist doch schildernswert. Drei Richter seien befangen, weil sie Briefe beschlagnahmt hätten auf denen Sie Hakenkreuze erkannt hätten; das sei Verfolgungswahn, schliesslich handele es sich um kalligrafische Darstellung des F durche Herrn Wohlleben. Weiterlesen