Kategorie-Archiv: Steuerrecht

Laschets Sofortprogramm „Entlastung“: Theaterdonner um nichts

Mit dem auf einer Pressekonferenz groß angekündigtem Sofortprogramm wollte Laschet wohl endlich mal konkret werden.Der Teil „Entlastungspaket“ lautet:

Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt auf 1.250 Euro. Die Minijobgrenze steigt sofort auf 550 Euro pro Monat. Gut für Schüler, Studenten und Nebenjobber. Außerdem: Eine höhere Pendlerpauschale soll Mobilität auf dem Land bezahlbar halten.

Laut Spiegel meint die CDU, damit kleinere und mittlere Einkommen unmittelbar zu entlasten. Was aber bewirkt dieses Programm?

Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist ohnehin nur für diejenigen von Bedeutung, die nicht höhere konkrete Werbungskosten geltend machen können. Zu den Werbungskosten gehören vor allen Dingen die Fahrten zum Arbeitsplatz, häusliches Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Gewerkschaftsbeiträge etc. Nur wer dafür keine konkreten Kosten von zur Zeit mehr als 1000 €, nach CDU Plänen 1250 € geltend machen kann, könnte von den Erhöhung des Pauschbetrages profitieren. Wer ohnehin höhere Werbungskosten hat, hat keinerlei Entlastung.

Die Pendlerpauschale hatte schon bisher nur Auswirkungen, wenn die damit angemeldeten Fahrtkosten höher als 1.000,00€  waren. Wenn nun gleichzeitig die Pendlerpauschale erhöht wird, so dürften zumindest für diejenigen, die bisher bereits mit Ihrer Pendlerpauschale über dem Pauschsatz lagen, keine weiteren Vorteile durch die Erhöhung des Pauschsatzes eintreten. Es sind also keine Fälle denkbar, in denen jemand sowohl von der Erhöhung des Pauschbetrages wie zusätzlich der höheren Pendlerpauschale profitieren kann. Um welchen Betrag die Pendlerpauschale erhöht werden soll, steht nicht im Sofortprogramm.

Aber selbst wenn wir einmal jemanden unterstellen, der keine Werbungskosten über 1250,00€ geltend machen kann so ergäbe sich bei kleineren und mittleren Einkommen folgende Entlastung: Es müssten jeweils gegenüber dem jetzigen Zustand 250 € (pro Jahr) weniger versteuert werden. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 € liegt der individuelle Höchststeuersatz bei 26 %, d. h. ein solcher Arbeitnehmer wird um 65 € pro Jahr entlastet. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 liegt der Steuersatz bei 30 %, die zusätzliche Einsparung beträgt also 75 € pro Jahr. Aber natürlich entlastet der höhere Freibetrag eventuell auch Besserverdienende, bei einem Spitzensteuersatz von 42 % ergibt sich eine Einsparung von 105 € pro Jahr.

Dass unter diesen Bedingungen die direkte Auszahlung eines Mobilitätsbetrages unabhängig vom Einkommen – wie von den Linken und Grünen vorgeschlagen – eine deutlich höhere Entlastung für kleine und mittlere Einkommen darstellt, liegt auf der Hand.

Der einzig handfeste Vorschlag nämlich die Ausdehnung von Minijobs macht gerade deutlich, dass nicht die versicherungspflichtige Beschäftigung (z.B. durch Erhöhung des Mindestlohnes) gestärkt werden soll sondern wieder nur der Niedriglohnsektor.

Das Sofortprogramm ist also nichts als Augenwischerei

Eberhard Reinecke

Die Abgeordnetenbestechung soll Verbrechenstatbestand werden – Versuch der Volksverdummung

Nur eines hilft wirksam: Verbot der Nebentätigkeit von Abgeordneten

Das wäre einmal eine schöne 3-Satz Aufgabe für die Unterstufe: 0 Abgeordnete aus Bundestag und Länderparlamenten wurden zu einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verurteilt. Wie viele Abgeordnete werden jetzt zu einer Freiheitsstrafe zwischen 1 und 10 Jahren verurteilt? Wahrscheinlich könnte man sogar lebenslänglich für Abgeordnetenbestechung einführen, weil es kaum Delikte gibt, derentwegen weniger verurteilt wird. Weiterlesen

Die rassistische Kindergelddebatte

Über die guten und schlechten Steuerhinterzieher

Ohne Not haben – und dann auch noch sozialdemokratische – Oberbürgermeister eine Diskussion um das Kindergeld vom Zaun gebrochen. Eilfertig distanziert man sich zwar von einem „Generalverdacht“ gegen Menschen vom Balkan, tatsächlich allerdings wird der Rassismus gegen Sinti und Roma wieder verbreitet, so als hätte es die Pogrome in Rostock-Lichtenhagen, bei denen auch um Zuwanderer (damals) aus Jugoslawien ging, nicht gegeben. Mal sehen, wann die ersten „Schrottimmobilien“, in denen die „Sozialbetrüger“ vermutet werden, unter dem Beifall „besorgter Bürger“ (die man natürlich ganz doll ernst nehmen muss)  in Flammen aufgehen. Natürlich hat das dann wieder keiner gewollt. Dazu einige Klarstellungen: Weiterlesen

EGMR – KKK und die Kirchensteuer

„Warum Konfessionslose manchmal Kirchensteuer bezahlen müssen.“ oder ähnlich kommentieren viele Zeitungen eine Entscheidung des EGMR vom 6.4.2017. Die Entscheidung selbst liegt bisher nur in Englisch vor (hier die Presseerklärung des EGMR, auch in Englisch).

Unsere Kollegin Dr. Neumann hat den Beschwerdeführer vertreten, dessen Anliegen sachlich entschieden wurde (und nicht als unzulässig zurückgewiesen worden ist). Die Kollegin hat für den Humanistischen Pressedienst einen ausführlichen Kommentar geschrieben, den man hier finden kann und einen weiteren für LTO (Legal Tribune Online) Weiterlesen

So geht die Integration ins christliche Abendland

Warum eine muslimische Unternehmerin die evangelische Kirche unterstützen soll.

Dienstleistungen haben Ihren Preis. Das gilt natürlich nicht nur für den Handwerker sondern auch für geistige und religiöse Dienstleistungen. Gottesdienste, Hochzeiten, Taufe und Beerdigungen wollen schließlich bezahlt sein. Natürlich gibt es noch rückständige Länder – wie zum Beispiel Frankreich – in denen die Kirchen mit dem auskommen müssen, was die Gläubigen ihnen freiwillig zukommen lassen. Auch Muslime haben diese altertümlichen Vorstellungen. Moderne Gedanken – wie die Kirchensteuer – sind da noch wenig verbreitet. Genau wie den Verkehrsunternehmen Schwarzfahrer ein besonderer Graus sind, hatten auch die Kirchen was gegen „Schwarzbeter“ vor allem bei Familien, in denen der verdienende und deshalb eventuell steuerpflichtige Ehepartner aus der Kirche ausgetreten ist, und der nichtarbeitende Ehepartner „umsonst“ die Dienstleistungen der Kirche in Anspruch nehmen will. „Besonderes Kirchgeld“ nennt sich diese Konstruktion. Wer wissen will, wie dies dazu führen kann, dass eine muslimische Unternehmerin an die evangelische Kirche zahlen soll, der lese das Interview unserer Kollegin Dr. Neumann mit dem hpd (Humanistischer Pressedienst).

Eberhard Reinecke

Möchtest Du in einem Land leben, in dem man nicht für 5.000,00 € bar einkaufen kann?

Ich? Gerne. Allerdings vorweg: Für ca. 25 bis 30 Millionen Menschen stellt sich diese Frage gar nicht. Nach der Vermögensverteilung in der Bundesrepublik haben sie nämlich kein Vermögen in dieser Höhe. Im Jahre 2012 hatten 27% der Bevölkerung keine Vermögen oder Schulden, wahrscheinlich fangen erst bei 33 – 35% der Bevölkerung diejenigen an, die – wenn sie ihr ganzen Vermögen zusammenkratzen – ein Bareinkauf von 5.000,00€ vornehmen könnten. Weiterlesen