Das Ende ist nahe …

war immer wieder der Schlachtruf von Weltuntergangspropheten, die die Menschen zur Umkehr von ihrem angeblich lasterhaften Lebenswandel bewegen wollten. Es lies die Menschen schaudern. Als allerdings am 07.03. der Vorsitzende Richter im NSU-Prozess sinngemäß „das Ende ist nahe“ verkündete, machte sich doch eher Erleichterung breit, wenn auch der dann verkündete Zeitplan vielleicht etwas zu ambitioniert war.

Eher behäbig war das Verfahren in den letzten 1 ½ Jahren vor sich hin geplätschert. Das Gericht hatte alle aus seiner Sicht noch offenen Beweisanträge abgelehnt und dann den Verfahrensbeteiligten zunächst eine Frist bis zum 14.03. gesetzt mitzuteilen, ob aus ihrer Sicht noch unerledigte Anträge existieren. Gleichzeitig hat das Gericht eine Frist gesetzt innerhalb derer die Prozessbeteiligten weitere und ergänzende Beweisanträge stellen sollen und zwar ebenfalls auf den 14.03. Später gestellte Beweisantritte können dann eventuell einfacher abgelehnt werden. Diese Vorgehensweise hatte das Bundesverfassungsgericht bereits vor einiger Zeit ausdrücklich gebilligt. Aufgrund der Vielzahl der abgelehnten Beweisanträge der Verteidigung Wohlleben kündigten diese allerdings für Mittwoch einen weiteren Befangenheitsantrag an. Es steht daher nicht fest, ob dieser ambitionierte Zeitplan durchsetzbar ist

(Update vom 8.3.: Der Vorsitzende Richter kündigte heute eine neue (spätere Frist) an. Wann das seien wird, wissen wir noch nicht. Der Befangenheitsantrag Wohlleben war wie in früheren Zeiten wieder viel heiße Luft. Überraschung: RA Heer (Altverteidiger) kündigte für den 9.3. einen Befangenheitsantrag für Frau Zschäpe an. Es scheint so, dass die Altverteidiger lange mit den momentanen Vertrauensanwälten von Frau Zschäpe diskutieren mussten, um den Antrag stellen zu können. Heer teilte mit, das die Absprachen erst kurz vor Beginn der Verhandlung beendet wurden und deshalb der Antrag erst am 9.3. um 11 Uhr gestellt werden könne.)

Das letzte Indiz

Bezeichnend allerdings, was das Gericht von sich aus am Beginn des Verhandlungstages in das Verfahren einführt. Eine kurze in der Frühlingstraße gefundene handschriftliche Notiz, die wohl darauf hindeutet, dass der Mitangeklagte Emminger im September 2003 ein Wohnmobil für einen Banküberfall angemietet hat. Das Gericht scheint mindestens im Geiste schon einmal ein mögliches Urteil durchgegangen zu sein und hat dann festgestellt, welche Indizien  noch zu berücksichtigen wären. Dieser Zettel war aber wohl noch nicht zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden. Eine entsprechende Beteiligung des Mitangeklagten Emminger wäre natürlich nicht nur für diesen relevant, sondern auch für die Angeklagte Zschäpe, die behauptet hat, erst im Jahre 2007 Frau und Herrn Emminger mitgeteilt zu haben, dass das Trio Banküberfälle begeht. Das Vorgehen des Gerichtes spricht nun nicht gerade dafür, dass der Angeklagte wegen dieser Beihilfe nicht verurteilt wird (dann hätte man sich die Verlesung sparen können).

Zusammenfassende Abrechnung mit dem Behördenversagen in der
Keupstraße

Am Ende des Verhandlungstages wurde dann von verschiedenen Nebenklagevertretern der Opfer aus der Keupstraße (auch von uns) ein Beweisantrag gestellt, in dem noch einmal das gesamte Behördenversagen um die Keupstraße dargestellt wird und die These untermauert wird, dass es dabei nicht um irgendwelche Irrtümer ging, sondern um ein zielgerichtetes Wegschauen. Wir dokumentieren diesen Beweisantrag schon wegen der Fülle darin enthaltener Tatsachen hier. Zur Erläuterung möchten wir nur darauf hinweisen, dass die jeweilige Beweisbehauptung in einem solchen Antrag nicht eine feststehende Tatsache ist, sondern die Erwartung dessen, was sich ergeben würde/könnte, wenn dem Beweisantrag nachgegangen wird.

Gerade die Hervorhebung der Rolle des damaligen Innenministers Schily ist angesichts dessen Versuche, nun auch mit Hilfe der Gerichte sich eine weiße Weste zu verschaffen, von besonderer Bedeutung. Wir hatten auf dieser Seite bereits wiederholt – zuletzt hier – die Ignoranz von Otto Schily dargelegt.

Eberhard Reinecke