Mut zur Wahrheit?

Verurteilung eines Kölners AFD-Funktionärs.

„Mut zur Wahrheit“ ist bekanntlich ein beliebter Slogan der AFD und anderer Rechtspopulisten. Es ist die Steigerung des Sarazinschen „Man wird ja noch sagen dürfen“. So reklamiert man nicht nur die Wahrheit für sich, sondern sogar den besonderen Mut diese auch gegen eine Welt der Lüge auszusprechen. In eigenen Angelegenheiten scheint es aber mit diesem Mut nicht weit her zu sein, wie der Fall des Fraktionsgeschäftsführers der AFD im Kölner Rat, Wilhelm Geraedts  zeigt.

Dieser wäre für den Mut zur Wahrheit geradezu prädestiniert gewesen. Als Bio-Deutscher kennt er noch die guten deutschen Tugenden wie Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit, und als ehemaliger Berufssoldat ist er es sowieso gewohnt, schneidig die Verantwortung für seine Handlungen zu übernehmen. Am 18.10.2018 wurde er vom Amtsgericht Köln wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen á 50,00 € (=2.000,00 €) verurteilt (Hier die Berichte aus Stadtanzeiger, Express und Köln gegen Rechts). Nach den Feststellungen des Gerichts gab es am 31.12.2017 anläßlich einer Demonstration der AFD am Kölner Hauptbahnhof zunächst eine durchaus heftige Diskussion mit dem späteren Opfer, einem Sekretär der Gewerkschaft Verdi, der von unserem Kollegen Forst vertreten wurde. Mitten in dieser Diskussion am Rande der Gegendemonstration gegen die AFD versetzte der Geschäftsführer der AFD-Ratsfraktion, Herr Geraedts unserem Mandanten eine Kopfnuss. Er selbst wollte das als ein versehentliches unbeabsichtigtes Nicken verstanden wissen.

Verteidigt wurde Herr Geraedts von Rechtsanwalt Knut Meyer-Soltau – ehemals Direktkandidat für die AFD für den NRW-Landtag, – der ansonsten nach seiner Webseite (die sich teilweise – wahrscheinlich seit Jahren – im Aufbau befindet) vor allen Dingen Fußballfans verteidigt und zu diesem Zweck sogar die Webseite „Fan-Kurvenrecht.de“ eingerichtet hat. Auch hier allerdings stammt der letzte Eintrag unter „Aktuelles“ vom Januar 2013. So richtig Neues konnte er in der Verteidigung von Herrn Geraedts allerdings auch nicht vorbringen. Dem Opfer wollte er am Zeug flicken, weil dieser angeblich zuvor Geraedts beleidigt habe, eine Darstellung, die nicht einmal ein Parteifreund von Geraedts bestätigen konnte, ebenso wie die Behauptung, der Angeklagte sei daran gehindert worden (=Nötigung) zum Stand der AFD zu gehen. Im Plädoyer wurde dann aus der Kopfnuss eine Reflexhandlung (Reflex worauf?). All das beeindruckte allerdings das Gericht (zu Recht) nicht.

Was lernen wir sonst noch über die AFD?

Besser verständlich wird nach diesem Verfahren auch die Haltung der AFD zur verstärkten Videoüberwachung:

„Die AfD spricht sich hierfür im Interesse der Gefahrenabwehr und zum Schutz unserer Bürger vor immer dreisteren Übergriffen im öffentlichen Raum aus. Gleichwohl muss der Datenschutz unbescholtener Bürger absolut gewährleistet sein.”

Und so war dies dann auch hier. Da die Straftat auf der Rückseite des Bahnhofs (Breslauer Platz) stattfand, war sie auf den stationären Videokameras aufgezeichnet und man konnte gut sehen, wie Herr Geraedts plötzlich und unvermittelt dem Opfer den Kopfstoß versetzte. Da kann man gut verstehen, dass er, der sich wahrscheinlich in die Kategorie „unbescholtener Bürger“ einordnen will, etwas dagegen hatte, wenn dies mit einer Videokamera aufgezeichnet wird (in die Kategorie „dreiste Überfälle im öffentlichen Raum“ fallen bekanntlich nur Ausländer und Deutsche mit Migrationshintergrund).

Schließlich ist der Prozess im Kleinen auch ein Lehrstück zu der Frage, ob die AFD etwas von „Wirtschaft“ versteht. Herr Geraedts hatte zunächst einen Strafbefehl von 30 Tagessätzen á 30,00 € (=900,00 €) erhalten. Er wollte dann unbedingt den Prozess. Wir hatten das Gericht darauf hingewiesen, dass ein ehemaliger Soldat, der darüber hinaus zumindest noch eine Aufwandsentschädigung für seine Tätigkeit als Fraktionsgeschäftsführer erhält, sicherlich mehr als 900,00 € netto im Monat verdient (eine Tagessatzhöhe von 30,00 € entspricht einem monatlichen Nettoeinkommen von 900,00 €). So hat das Gericht nicht nur die Zahl der Tagessätze von 30 auf  40 erhöht, sondern auch die Höhe des einzelnen Tagessatzes von 30,00 € auf 50,00 €. Hinzu kommt dann noch das Schmerzensgeld von 500,00 € für unseren Mandanten und die deutlich höheren Gerichts- und Anwaltskosten. Nun halte ich nicht viel von Kalendersprüchen wie „Ehrlich währt am längsten“ aber in diesem Fall hätte sich der „Mut zur Wahrheit“ sogar gelohnt, wenn Herr Geraedts keinen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hätte.

Allerdings hat Herr Geraedts immer noch nicht genug. Gegen die Verurteilung hat er Rechtsmittel eingelegt, so dass die Entscheidung des Amtsgerichts bisher nicht rechtskräftig ist. Gerne werden wir die Leser unseres Blogs darüber unterrichten, wann ein nächster eventueller Termin in dieser Sache beim Landgericht in Köln stattfindet.

Eberhard Reinecke.

Update Mai 2019: Die Entscheidung des Amtsgerichtes Köln ist rechtskräftig, nachdem Herr Geraedts die Berufung zurückgenommen hat. Das Schmerzensgeld wurde gezahlt, der Nebenkläger hat es einer Initiative gegen rechts gespendet, damit das AfD-Geld einem guten Zweck zugeführt wird.