portrait_sozietaet-reinecke-schoen-koelnDies ist der Blog der Sozietät Schön & Reinecke, Köln. Die geschäftliche Website der Rechtsanwälte Reinhard Schön, Eberhard Reinecke und Sven Tamer Forst erreichen Sie über folgenden Link: http://www.rechtsanwael.de

Unser Ziel mit diesem blog: Wir wollen Sie über unsere Arbeit, aber auch über unsere Meinungen zu Justiz und Welt (zu Gott weniger) informieren. Wir hatten es schon länger vor, aber der Beginn des NSU-Verfahrens, in dem die Rechtsanwälte Schön und Reinecke für Nebenkläger tätig sind, scheint uns ein guter Zeitpunkt zu sein.

Abtrennung – zur Zeit nicht. Was wird aus den Opferrechten?

Am dritten Verhandlungstag warf Richter Götzl plötzlich die Frage nach der Abtrennung des Komplexes Keupstrasse auf. Er griff damit sowohl den Verlegungsantrag der Verteidigung in einen anderen Saal auf (u.a. wegen der vielen Nebenkläger), wie aber auch die Profilierungsversuche eines Nebenklageanwaltes, der nicht nur angeblich weitere 75 Opfer ermittelt hatte, sondern offenbar auch meinte seinen Antrag gleich an die Presse weiter geben zu müssen. Weiterlesen

Sachlichkeit und Professionalität

von RA Eberhard Reinecke (auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht)

Die ersten zwei Wochen des Prozesses sind vorbei. Ein erstes Résumé gezogen. Wie immer schreiben wir nicht als Chronisten sondern zu bestimmten Aspekten des Verfahrens.

Empört reagierten die Anwälte von Wohlleben und Zschäpe über die Bezeichnung der Anträge als “heisse Luft” und über Gelächter von Nebenklägervertretern. Das Gericht möge dafür Sorge tragen, dass so etwas nicht wieder vorkomme. Es wurde – gegenüber den Vertretern der Nebenklage der Vorwurf der Unprofessionalität erhoben.

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Rechte Propaganda im Gerichtssaal

Am 3. Verhandlungstag (15.05.2013) beantragte die Verteidigung Wohlleben die Einstellung des Verfahrens u.a wegen einer medialen Vorverurteilung. Rechtsanwalt Schön  wies gleich darauf hin, dass damit rechtsradikale Propaganda im Gerichtssaal fortgesetzt werde, wie sie bereits in der Verteidigung der Hakenkreuze des Angeklagten Wohlleben erfolgt war. Rechtsanwalt Klemke sprach hier von Hetze und wollte sich nicht als rechtsextrem/rechtsradikal bezeichnen lassen. Schließlich würden andere sich auch nicht gerne als linksradikal bezeichnen lassen (wir können uns leider gar nicht denken, wen er damit gemeint haben könnte). Dokumentieren wir also etwas genauer wie unter dem Deckmantel der Verteidigung der Unschuldsvermutung Opfer verhöhnt werden.  Wir zitieren also einfach einiges aus diesem Antrag: Weiterlesen

Der grausame Terror

zum zweiten Verhandlungstag im Münchener NSU-Prozess

Am 2. Verhandlungstag kam es – wenn auch nicht nur – zur Verlesung der Anklage. (Was alles passierte hat Kollege Scharmer ausführlich geschildert). Selten sind Gegensätze so aufeinandergeprallt. Eine Stunde dauerte die Aufzählung brutalster Morde, Raubüberfälle und Sprengstoffanschläge, mit denen der NSU seine “nationalsozialistisch geprägten völkisch rassistischen Vorstellungen von einem ‘Erhalt der deutschen Nation’ verwirklichen” (Anklageschrift) wollte. Selbst das elementarste Recht auf Leben interessierte den NSU nicht.

Jetzt dann im Gerichtssaal die Diskussion um die Frage,  ob Rechte der Angeklagten verletzt wurden, weil durch angebliche Fehler bei der Akkreditierung der Presse die Öffentlichkeit nicht gewahrt wurde, oder ob der dritte Ergänzungrichter  richtig ausgewählt wurde (ein erwartbarer Antrag). Das aber ist eine allgemeine Erfahrung: Schon im Nürnberger Prozess oder im Auschwitzprozess riefen die am lautesten nach rechtsstaatlichen Garantien, die vorher “Rechtsstaat” nicht einmal buchstabieren konnten.