Kategorie-Archiv: Brandanschlag Solingen

An Schamlosigkeit nicht zu überbieten – die Unschuldsbeteuerungen der verurteilten Täter des Solinger Brandanschlags

Als einer der im Verfahren tätigen Nebenklagevertreter gebe ich die folgende Erklärung in eigenem Namen ab. Ich halte es für unzumutbar, dass sich meine damaligen Mandanten in den Stunden der Trauer mit den Erklärungen der Täter auseinandersetzen.

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NSU – Urteil 2: Es geht auch anders

Rückblick auf das Urteil im Prozess um den Brandanschlag von Solingen.

In unserer Presseerklärung zum Urteil im NSU Verfahren, haben wir dieses „ahistorisch“ genannt. Das Urteil ist vollständig von dem Gedanken durchzogen, wie es gegen eine Revision abgesichert werden kann, eine Annäherung an die historische Wahrheit außerhalb des unmittelbaren Tatgeschehens ist vom Gericht nicht einmal beabsichtigt. Wer jetzt denkt, das müsse so sein, weil es hier „nur“ um einen Strafprozess ginge, der täuscht sich. Weiterlesen

Der Prozess um den Brandanschlag von Solingen und das NSU-Verfahren

Der Prozess um die Brandstiftung in Solingen war einer der ersten großen Prozesse, in denen es um Brandanschläge von Rechtsradikalen auf Immigranten ging. Er steht in unmittelbarem Zusam­menhang mit der Ausländerhetze („Das Boot ist voll“) der ersten Hälfte der 90er Jahre. Drei Tage nach der grundlegenden Änderung der Asyl- und Ausländergesetze im Bonner Bundestag brannte das Haus der Familie Genc in Solingen. Es gab keine originäre Zuständigkeit der Bundesanwalt­schaft, diese ergab sich, weil „der Generalbundesanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles nach die Verfolgung übernommen“(120 GVG) hatte.

Es ist schon beängstigend, wenn wir im NSU-Prozess von einem Schulfreund von Uwe Mundlos hören, dass eines seiner Lieblingslieder das Lied „Türken raus“ von den Böhse Onkelz war. Dieses hatte auch die jugendlichen Tätern von Solingen aufgehetzt. Es gibt Parallelen zum unseligen Wirken des Verfassungsschutzes, der auch in Solingen einen Rechtsradikalen samt seiner Kampfsportschule unterstützte, wo dann junge Menschen Kontakte zu Altnazis bekommen konnten.

Trotzdem waren die Auseinandersetzungen im Verfahren zwischen Verteidigung, Bundesanwalt­schaft und Nebenklägern anders als im NSU-Verfahren. Es gab wenig Differenzen zwischen Bundesanwalt­schaft und Nebenklagevertretern. Alle vier Angeklagten äußerten sich wiederholt und persönlich zur Sache, einer hatte bis zum 74. Verhandlungstag ein Geständnis abgelegt und wiederholt, das ihn und die übrigen drei Angeklagten einschloss, einer hatte ein Geständnis abgelegt, nach dem er Alleintäter war, und zwei der Angeklagten bestritten jede Tatbeteiligung. Alle Angeklagten bedauerten den Anschlag, wobei zwei der Angeklagten betonten, dass sie an „diesem abscheulichen Anschlag“ nicht beteiligt gewesen seien.

Im Prozess selbst gab es daher wenig politische Auseinandersetzungen, vielmehr ging es entscheidend darum, ob alle vier Angeklagten die Tat begangen hatten oder nicht. Wir erlebten hier eine seltene Spaltung in der Medienberichterstattung zwischen solchen, die eher von einer Beteiligung aller Angeklagten überzeugt waren und anderen, die das für drei nicht für erwiesen hielten.

Als Nebenklagevertreter hatten wir seinerzeit deshalb auch gerade die Aufgabe, öffentlich zum Stand des Verfahrens Stellung zu nehmen, um zu verhindern, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, dass „Unschuldige“ auf der Anklagebank sitzen. Wir sehen uns in unserer damaligen Einschätzung dadurch gestärkt, dass es bis zum heutigen Tage keine plausiblen Hinweise auf andere Täter gibt. Wir können hier folgende Erklärungen dokumentieren:

Eberhard Reinecke

15 Jahre nach dem Brandanschlag von Solingen

Über die Rolle der Medien und des Verfassungsschutzes

Dieser Beitrag von Eberhard Reinecke erschien ursprünglich in der Neuen Rheinischen Zeitung vom 04.06.2008

Täter aus der Neonazi Szene

Lese ich heute die Berichte über das Gedenken an die Opfer von Solingen so finde ich vor allem drei Aspekte bemerkenswert. Unwidersprochen wird heute von vier Jugendlichen aus der Neonaziszene gesprochen, die die Tat begangen hätten. In den 18 Monaten des Prozesses war das heiß umstritten. Die ausländerfeindlichen und rassistischen Texte der „Böhzen Onkels“ sollten ebenso „dumme Jungen Streiche“ sein, wie rassistische Eintragungen in Tagebüchern. Weiterlesen