Kategorie-Archiv: Versammlungs- und Polizeirecht

Rechts blinken – links abbiegen

Warum es keiner Änderung des Versammlungsrechts
– auch in Coronazeiten – bedarf

Nach der Demonstration von Coronaleugnern in Leipzig beginnt wieder die Diskussion um Änderungen und Einschränkungen des Versammlungsrechts (z.B in einem Artikel im Spiegel   und dort auch in einem Kommentar von Timo Lehman). Ich kann davor nur warnen. Einschränkungen, die mit der Auseinandersetzung mit Coronaleugnern gerechtfertigt werden, treffen später linke Organisationen. Es ist selbstverständlich, dass Auflagen wie Abstand und Masken tragen zulässig sind. Weiterlesen

Corona 8 – Erfolg gegen Versammlungsverbot in zwei Instanzen

Das Verwaltungsgericht Köln hat ein Verbot der Stadt Köln wegen einer Versammlung aufgehoben. Angemeldet waren von dem Bündnis „Parents for Future“ eine Demonstration mit 15 Lastenfahrrädern, die mit jeweils zwei Personen besetzt waren und an verschiedenen Stellen der Stadt verbunden mit Lautsprecherdurchsagen zur Klimapolitik demonstrieren wollten. Weiterlesen

Zum 25-jährigem Jubiläum – Fake-News über Rostock-Lichtenhagen

Ende August diesen Jahres jährt sich zum 25. Mal das Progrom von Rostock-Lichtenhagen. Bekanntlich ging es seinerzeit nicht um fremde Staatsgäste sondern „nur“ um Sinti und Roma, Vietnamesen und ein Fernsehteam des WDRs, die kurz davor standen bei lebendigem Leib verbrannt zu werden. Ein enthemmter rechtsradikaler Mob unterstützt von „besorgten Bürgern“ konnte in das Haus eindringen und innen und von außen die Brandsetze werfen. Weiterlesen

Generelle Entkleidung im Polizeigewahrsam unzulässig

Für einiges Aufsehen hat das Verfahren unserer Mandantin V. gesorgt, in dem wir vor dem Verwaltungsgericht Köln erfolgreich gegen die bisherige Praxis der Kölner Polizei vorgegangen sind, dass bei Einlieferung in den Polizeigewahrsam generell bei jeder Person eine Entkleidung bis hin zur Kontrolle des Genitalbereiches stattfindet. Unsere Kurzmeldung mit Verweis auf das schriftliche Urteil finden Sie hier. Weiterlesen

25.10.2015 – Kein Comeback von Hogesa – Demonstration verbieten

Stellungnahme unseres Büro zum Verbot

„Zum Jahrestag der HoGeSa-Demo in Köln mobilisieren Hooligans und Nazis erneut bundesweit zu einem Aufmarsch am 25.10.2015 nach Köln. Unter dem Motto „Der gleiche Ort – Die gleiche Demoroute – Die gleiche Uhrzeit – Köln 2.0“ruft der Pro NRW-ler und Anmelder vom letzten Mal, Dominik Roeseler, dazu auf, nach Köln zu kommen. Schon Wochen vor dem Event haben weit über Tausend Personen auf Facebook ihr Kommen angesagt. Die Demonstration ist bei der Polizei angemeldet und in Hooligan- und Nazikreisen wird eifrig für eine Wiederholung der Randale vom letzten Jahr in derselben Größenordnung mobilisiert.“ (Aus dem gemeinsamen Aufruf einer Vielzahl von Initiativen)      Ergänzung vom 29.9.2015: Der Polizeipräsident Köln hat die Demonstration verboten. Weiterlesen

VG Köln gegen Einschränkung des Demonstrationsrechtes auf öffentlichen Flächen

Das hatte sich die Bayer AG schön gedacht. Nachdem seit vielen Jahren jeweils zur Hauptver-sammlung der Bayer AG Mitglieder des Vereins Coordination gegen Bayer-Gefahren e.V. Flugblätter an die anreisenden Aktionäre verteilt hatten, ließ die Bayer AG im vergangenen Jahr den Eingang Nord der Kölner Messe – dort findet die Hauptversammlung statt – weiträumig absperren und karrte ihre Aktionäre mit Shuttle-Bussen heran. Die Mitglieder der Coordination gegen Bayer-Gefahren konnten nur außerhalb der Gitter weit weg vom Eingang stehen und waren so daran gehindert, den Aktionären ihre Kritik an der Geschäftspolitik der Bayer AG darzustellen. Weiterlesen