Betroffene des NSU Terrors und ihre Anwälte fordern den Untersuchungsausschuss auf, konsequent gegen weitere Verschleierungsversuche vorzugehen und sich nicht mit Ausflüchten zufrieden zu geben

»Ohne Kenntnis des Behördenleiters«

– Verfassungsschutzpräsidenten reden sich raus,

Schreddern, Lügen, und Vertuschen bleiben bislang folgenlos

Am 16.02.2017 wird der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages zum letzten Mal Hans-Georg Maaßen und Heinz Fromm als aktuellen und damaligen Verfassungsschutzpräsidenten vernehmen.

Betroffene des NSU Terrors und ihre Anwälte fordern den Untersuchungsausschuss auf, konsequent gegen weitere Verschleierungsversuche vorzugehen und sich nicht mit Ausflüchten zufrieden zu geben.

Seit 2011 haben sich nun mehrfach Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern mit der Frage beschäftigt, wieviel insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz über das NSU-Kerntrio und sein Unterstützernetzwerk wusste und warum die Morde, Anschläge und Überfälle nicht verhindert worden sind. Auch wenn diese Bemühungen zahlreich waren und durchaus auch anerkannt werden, ist der inhaltliche Aufklärungserfolg zu diesen zentralen Fragen bislang mehr als spärlich. Anstatt das Aufklärungsversprechen der Bundeskanzlerin einzulösen, wird die Aufklärung insbesondere durch Verfassungsschutzbehörden selbst und ihnen folgend im Strafverfahren vor dem OLG München durch die Vertreter des Generalbundesanwaltes blockiert: Akten wurden vernichtet, Informationen bewußt zurück gehalten. Untersuchungsausschüsse wurden offensichtlich versucht, in die Irre zu führen – wie etwa bei der Frage, aus welchem Grund der BfV Mitarbeiter mit dem Tarnnamen „Lothar Lingen“ am 11.11.2011 umfangreiche V-Mann Akten der so genannten „Operation Rennsteig“ geschreddert hatte.

All dies blieb bislang – bis auf wenige Einzelfälle – nicht nur für die involvierten Verfassungsschutzmitarbeiter persönlich konsequenzenlos. Vielmehr hat das Bundesamt von der Affäre sogar profitiert: Es hat mehr gesetzliche Kompetenzen, mehr Mittel und mehr Macht bekommen.

In ihrer gerade erst am 30.01.2017 vor dem sächsischen Untersuchungsausschuss erfolgten Vernehmung gaben sich Fromm und Maaßen weitestgehend ahnungslos bzw. verweigerten teilweise schlicht Antworten. Dies darf sich bei ihrer Vernehmung vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss nicht wiederholen.

Wir fordern die Obleute und den Vorsitzenden für die nun anstehende Befragung im Bundestagsuntersuchungsausschuss auf, sich von diesen Aufklärungsblockierern nicht noch einmal vorführen zu lassen. Wer die Behörde führt, muss auch Auskunft geben können und sich durch eigene Recherche auf die Befragung vorbereiten.

  • Dringend muss geklärt werden, warum am 11.11.2011 unmittelbar nach der Selbstenttarnung des NSU maßgebliche Akten vorsätzlich geschreddert wurden.
  • Fromm muss als ehemaliger Präsident dazu Auskunft geben, welche Rolle „Lothar Lingen“ bei der Operation Rennsteig wirklich spielte und was er wann über die zahlreichen V-Leute im Umfeld des NSU über das NSU-Kerntrio und seine Unterstützer erfahren hat.
  • Immer noch muss die Rolle des V-Manns Ralf Marschner („Primus“), der nach glaubhaften Zeugenaussagen mit Mitgliedern des NSU-Kerntrios nach deren Untertauchen in Zwickau verkehrt hat, umfassend aufgeklärt werden, ebenso wie der Umstand der vorzeitigen Vernichtung seiner Akte im Jahr 2010.
  • Es ist immer noch nicht geklärt, was mit den Informationen des V-Mannes Thomas Richter („Corelli“) zu Mundlos und zu den Grüßen an den „NSU“ in dem Heft „Weisser Wolf“ geschehen ist.
  • Auch ist weiterhin offen, was das BfV über den mutmaßlichen Versuch von Jan Werner, 1998 Waffen für Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe zu besorgen, und über ein mögliches Treffen von Werner mit Zschäpe und Mundlos in Berlin im Jahr 2000 wusste.
  • Letztendlich bleibt die Frage zu klären, warum das Bundesamt für Verfassungsschutz sein Wissen über Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt und deren Umfeld nicht genutzt hat, um mindestens 10 Morde, 3 Sprengstoffanschläge und 15 Banküberfälle zu verhindern.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Alkan, Basay, Prof. Behnke, v.d.Behrens, Bliwier, Bogazkaya, Daimagüler, Dierbach, Dr. Elberling, Fresenius, Hartmann, Heising, Hoffmann, Ilius, Kaniuka, Kara, Kienzle, Kolloge, Kuhn, Langer, Lunnebach, Narin, Pinar, Scharmer, Sertsöz, Sfatkidis, Sidiropoulos, Dr. Stolle, Top, Ünlücay

Wir (Rechtsanwälte Schön und Reinecke) unterstützen diese Forderungen