Schlagwort-Archiv: Verteidigung

Die Selbstdemontage der Verteidigung Zschäpe

Der 219. Prozesstag begann mit dem Antrag der bisherigen Verteidigung Zschäpe auf Entpflichtung. Sie seien keine Sicherungsverteidiger und könnten der Angeklagten keine optimale Verteidigung zuteil werden lassen (wobei allerdings auch bisher schon nicht der Eindruck einer „optimalen Verteidigung“ bestand). Düster orakelte Rechtsanwalt Heer weiter: Weiterlesen

Zschäpe und ihre Verteidigung – Lügnerin, Sicherungsverteidiger und ein Neuer

Wie von niemandem anders erwartet, hat das Oberlandesgericht München den Antrag von Frau Zschäpe auf Entlassung der Rechtsanwältin Sturm zurückgewiesen. Zusammengefasst: Aus Sicht einer „verständigen Angeklagten“ ergäben ich keine Gründe für die Ablösung der Verteidigerin Sturm. Trotzdem hat das Gericht angekündigt, Frau Zschäpe einen weiteren Pflichtverteidiger beizuordnen. Weiterlesen

Vorher – nachher: Ein peinlicher Vergleich für die Verteidigung Zschäpe

Die Differenzen zwischen Zschäpe und Ihren Verteidigern werfen einige grundsätzliche Fragen des Selbstverständnisses (und auch der Selbstachtung) von Strafverteidigern auf. Dazu werden wir sicherlich später noch einmal Stellung nehmen. Heute nur mal ein Vergleich von Aussagen der Verteidiger vor dem Prozessbeginn und heute: Weiterlesen

„Du mieser Verräter, ohne Dich säße ich doch gar nicht hier!“

 (Es darf spekuliert werden)

Im NSU-Verfahren ist „Sommerpause“. Zeit für einen Rückblick. Dieser fällt für Frau Zschäpe vernichtend aus, beispielhaft etwa der Artikel von Tom Sundermann in  Zeit online oder auch im Kölner Stadtanzeiger (online nicht abrufbar). Ein Jahr vorher, bei Beginn der Sommerpause 2013, gab sich die Verteidigung noch überaus optimistisch. Rechtsanwältin Sturm in einem Radio Interview: Weiterlesen

Starke Indizien gegen Zschäpe – Alles NUR Indizien? – Teil 2

Im ersten Teil hatte ich einige grundsätzliche Bemerkungen zur Frage des sogenannten „Indizienprozessse“ gemacht. Wer immer noch Zweifel daran hat, dass sogenannte „Indizien“ sehr viel wichtiger sein können als Zeugenaussagen und selbst als Geständnisse, der mag sich das Wiederaufnahmeverfahren im Fall „Peggy“ ansehen.Im ersten Verfahren lag ein (falsches) Geständnis des Angeklagten vor, und darüber hinaus Zeugenaussagen, die wohl eher durch Suggestion der Polizei herbeigeführt worden waren. Was allerdings im ersten Verfahren, das zur Verurteilung des angeblichen Täters geführt hatte, völlig fehlte, waren irgendwelche objektiven Spuren seiner Täterschaft. Gerade fehlende Indizien führen können also zu Fehlurteilen führen, selbst wenn Zeugenaussagen oder ein Geständnis vorliegt. Weiterlesen