Gezielte (?) Datenvernichtung nach tödlicher Datenzusammenführung

Wie der strukturelle Rassismus Ahmad A getötet hat

Wer kennt nicht das ärgerliche Problem: Man fährt mit seinem Fahrrad und ohne es zu merken, drückt sich eine kleine Scherbe in den Reifen. Ergebnis: eine Panne. Eigentlich kann niemand etwas dafür, vor allen Dingen selbst hätte man die Scherbe kaum erkennen können. Wenn also im Zusammenhang mit der Vernichtung von Daten von „Panne“ gesprochen wird, so soll dies von vornherein suggerieren, dass gewissermaßen keinerlei Verantwortlichkeit besteht.

So soll man wohl auch die Meldungen  (hier noch die Taz) über die Daten“panne“ im Fall des Ahmad A verstehen. Die zuständige Oberstaatsanwältin erklärte am 11.5.2021 vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages NRW, dass der Originaldatensatz (leider, leider, Krokodiltränen ohne Ende) gelöscht worden sei. Und dies obwohl der Innenminister ausdrücklich angeordnet hatte, den Datensatz nicht zu löschen. Natürlich weiß bisher auch niemand, wer für die Löschung verantwortlich ist, warum nach der Anordnung der Nichtlöschung der Datensatz nicht gesperrt wurde, warum er nicht gesichert wurde und warum es nicht ohnehin eine regelmäßige Datensicherung gibt. Alles schicksalhaft, also eine echte Panne (wie beim Fahrrad).

Pannen als willkommene Schicksalsschläge

Nun ist die Löschung des Datensatzes in NRW kein Einzelfall. Im NSU Verfahren trat unmittelbar nach Auffliegen des NSU eine solche Panne im Bundesamt für Verfassungsschutz auf, als dort Akten geschreddert wurden. Auch sonst lässt sich immer wieder feststellen, dass komischerweise besonders wichtige Kommunikationsdaten auf Handys von Politikern gelöscht sind, selten wird eine solche Panne so stümperhaft ausgeführt wie in Österreich, wo der Chat-Verlauf höchster Regierungskreise wiederhergestellt werden konnte. Dort gibt es allerdings sogar Staatsanwält*innen, die solche Verläufe auswerten.

Wie sehr wird die hessische Landesregierung und insbesondere Ihr grüner Teil es bedauern, dass es zu den NSU-Akten in Hessen keine Daten“panne“ gegeben hat, müsste man sich doch dann nicht mit der Frage https://sinddiensuaktenschonda.de/ auseinandersetzen.

Struktureller Rassismus tötet

Nun ist die Löschung des Datensatzes zu Ahmad A nicht die erste sogenannte Panne sondern nur der Höhepunkt. Schon die Inhaftierung selbst beruhte auf einer angeblichen Datenpanne nämlich der Zusammenführung der Datensätze zwei völlig verschiedener Personen. Wir hatten dazu bereits umfangreich in unserer Beschwerdebegründung gegen die Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft Stellung genommen. Die behauptete Panne ist allerdings nichts anderes als struktureller Rassismus in der Polizei. Es geht dabei nicht um Einzelfälle. Dokumentiert ist, dass mindestens 10-12 Polizeibeamt*innen auf den zusammengeführten Datensatz zugegriffen haben. Innerhalb von weniger als 1 Minute hätte jede(r) von ihnen durch zwei Klicks auf die beiden verbundenen Fotos feststellen können, dass im Datensatz zwei verschiedene Personen vermischt waren. Innerhalb derselben Minute hätte alternativ dazu auch beim Durchlesen des Datensatzes festgestellt werden können, dass innerhalb eines Datensatzes nicht nur zwei unterschiedliche Namen sondern auch zwei völlig unterschiedliche Personenbeschreibungen abgespeichert waren (z.B. sowohl „dunkelhäutig“ wie auch „hellhäutig“). Selbst wenn wir einmal „zugunsten“ der tätigen Polizeibeamt*innen unterstellen, dass sie die Verschiedenheit nicht bemerkt haben, weil sie weder die Fotos angeklickt noch die Personenbeschreibung durchgelesen haben, bleibt doch die schlichte Tatsache, dass die Freiheit eines ausländischen Asylbewerbers allen damit befassten Polizeibeamt*innen nicht einmal 1 Minute ihrer Arbeitszeit wert waren um diese Verschiedenheit festzustellen. Diese absolute Teilnahmslosigkeit gegenüber dem Freiheitsentzug eines ausländischen Asylbewerbers ist struktureller Rassismus und hat für ihn letztlich zum Tode geführt, da er nach der unrechtmäßigen Inhaftierung später in der Zelle verbrannt ist.

Die Manipulation des Datensatzes

Mittlerweile spricht mehr dafür als dagegen, dass die Zusammenführung der Datensätze von zwei Personen nicht etwa eine Panne war, sondern ganz gezielt vorgenommen wurde, um für die Inhaftierung des Ahmad A den Haftbefehl einer anderen Person benutzen zu können. Wir sind der Sachverständigen Frau Annette Brückner unendlich dankbar, dass Sie gestützt auf ihre Erfahrungen – auch aus dem Aufbau polizeilicher Datensysteme – uns bei dem Versuch der Aufklärung der Manipulation unterstützt. Frau Brückner hat ihre Ergebnisse mittlerweile auch in Ihrem Blog online gestellt. Jede(r) Interessierte kann den konkreten Ablauf und die offenen Fragen in ihren Stellungnahmen nachlesen. Zu Recht verweist Sie auch darauf, dass es schließlich Sicherungen der Datensätze geben muss. Wir wollen uns hier nur auf einen wichtigen Aspekt beschränken.

In der Datenbank Viva der Polizei NRW wird im Datensatz für jede Person eine fortlaufende Nummerierung bei Änderungen des Datensatzes vergeben. Das LKA hat dem Untersuchungsausschuss des Landtages NRW eine Excel Tabelle mit dem Datensatz und den Änderungen vorgelegt. Erstmals Frau Brückner wies darauf hin, dass in den fortlaufenden Nummern  die Nr. 16 und die Nr. 18 fehlten, die notwendigerweise zu einem Zeitpunkt generiert worden sein mussten, als die angebliche Daten“panne“ bei der Zusammenführung zweier Datensätze erfolgte. Es bedarf schon einer gewissen Ignoranz, wenn dazu die zuständige Oberstaatsanwältin ohne nähere Überprüfung die Behauptung einer Polizeidienststelle wiedergibt, nach der solche Sprünge in der Nummerierung „softwarebedingt“ seien. Wäre dies zutreffend, müsste das Land NRW die Software an T-Systems zurückgeben, da es schließlich ganz selbstverständlich zu einer solchen Software gehört, dass es keine Sprünge in der Nummerierung geben darf, weil sonst überhaupt nicht nachprüfbar ist ob die Entwicklung des Datensatzes vollständig dokumentiert ist. Wofür bedürfte es einer fortlaufenden Nummerierung, wenn die Software beliebige – nicht dokumentierte – Sprünge machen kann?

Die Ignoranz der Strafverfolgungsbehörden geht allerdings noch weiter. Nun wird jeder, der zwei Äpfel aus einer Schale nimmt, davon ausgehen, dass diese Äpfel irgendwann mal in die Schale hineingelegt wurden und nicht etwa dort gewachsen sind. Wenn also aus einem Datensatz einzelne Gruppen gelöscht und entfernt wurden, so müssen diese Gruppen irgendwann in diesen Datensatz hineingekommen sein; selbst unter den Bedingungen der künstlichen Intelligenz wachsen dem Datensatz nicht automatisch weitere Datengruppen. Frau Brückner hat nun allerdings nachgewiesen, dass nach der Inhaftierung von Ahmad A Teile des Datensatzes gelöscht wurden, bei denen nirgendwo dokumentiert ist, wie sie in den Datensatz hineingekommen sind. Da bieten sich natürlich die fehlenden Nr. 16 und 18 an.

Diese Verschwörungstheorie liebe ich

Kommen wir also noch einmal auf die Totallöschung des Datensatzes von Ahmad A zurück. In unserer bereits zuvor erstatteten Strafanzeige wegen Datenveränderung (laufende Nr. 16 und 18) hatten wir zwei Varianten in den Raum gestellt: entweder hat das LKA dem Untersuchungsausschuss NRW eine veränderte Excel Tabelle vorgelegt, bei der die Nr. 16 und 18 fehlen oder die Nr 16 und 18 sind tatsächlich im Originaldatensatz gelöscht worden. Geht man einmal davon aus, dass T-Systems halbwegs fälschungssichere Software abliefern will, so hieße dies nicht nur, dass es keine zufälligen Sprünge geben kann, bei der nach der Nr. 15 die Nr 17 folgt, sondern dass auch zu einem späteren Zeitpunkt die Nr. 16 und 18 nicht rückstandsfrei gelöscht werden können also ohne neuer laufender Nummer in dem Datensatz wer wann die Löschung von Nr. 16 und 18 veranlasst und durchgeführt hat.

Damit spräche sehr viel dafür, dass die dem Untersuchungsausschuss NRW vorgelegte Excel Tabelle verfälscht war. Diejenigen, die dafür verantwortlich waren, mussten allerdings befürchten dass bei einer Nachschau im Datensatz die Nr. 16 und 18, die gar nicht gelöscht werden konnten, aufzufinden gewesen wären. Erst die Daten“panne“, bei der der ganze Datensatz gelöscht wurde, konnte die Aufdeckung der Täuschung des Untersuchungsausschusses durch eine verfälschte Excel Tabelle verhindern. Nun wird man diese Verschwörungstheorie sicher leicht widerlegen können, wenn diejenigen sich melden, die die Löschung des Datensatzes veranlasst, bzw nicht verhindert haben. Wir hoffen, dass nunmehr intensiv danach geforscht wird, wie es trotz angeblich gegenteiliger Anweisung zur Löschung des Datensatzes kommen konnte.

Fragen des Vaters

Eine Woche vor der Ermittlerin wurde der Vater des Ahmad A. vom Untersuchungsausschuss vernommen. Er hätte gerne eine eigene mit uns zusammen ausgearbeitete Erklärung verlesen, der Ausschuss gestattete dies nicht, so dass die Erklärung nur zu Protokoll genommen wurde. Wer sie nachlesen will, findet Sie hier.

Eberhard Reinecke