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Ein Führerschein als Freundschaftsdienst – das Ende der Vereinigung NSU

Zu den Plädoyers Eminger und Gerlach

Am 08.05. und 09.05.2018 plädierten (wie immer ausführlich bei NSU-Nebenklage dokumentiert) die Verteidiger des Angeklagten Eminger und des Angeklagten Gerlach.

Wie schon die Verteidigung Zschäpe, zeichneten sich auch diese Plädoyers dadurch aus, dass das Ergebnis der Beweisaufnahme sehr selektiv und unvollständig dargestellt wurde. Man wird allerdings davon ausgehen können, dass das Gericht über sehr präzise Mitschriften verfügt und viele Einzelheiten, die die Verteidigung gar nicht erwähnt hat, mit in Rechnung stellt. Im Folgenden nur wenige Beispiele: Weiterlesen

Beleidigung des Verstandes und Verhöhnung der Opfer

Zu den Plädoyers der Wahlverteidiger Zschäpes

Vom 24.04. bis zum 26.04.2018 plädierten die Wunschverteidiger (mehr zu Rechtsanwalt Borchert finden Sie hier) von Beate Zschäpe und kamen zu der „Forderung“ einer Strafe von maximal 10 Jahren. Es war schwer erträglich, diesem Plädoyer, das eine permanente Verharmlosung der Rolle von Beate Zschäpe im NSU war, folgen zu müssen. Weiterlesen

Rechtsanwalt JuDr Borchert „Einer der erfahrensten Strafverteidiger in München“ – ein Portrait

Gespannt hatte ich auf das Plädoyer von „einem der erfahrensten Strafverteidiger in München“ (so die zurückhaltende Selbsteinschätzung auf der eigenen Webseite) gewartet, vor allem nachdem Rechtsanwalt Borchert in der Verhandlung vom 10.4.2014 auch noch angekündigt hatte, er habe in der Arbeitsteilung mit Rechtsanwalt Grasel für das Plädoyer den Part Beweiswürdigung übernommen (weiteres zum Plädoyer finden Sie hier). Weiterlesen

„Wir verteidigen die Person – nicht die Taten“ – aber ein bisschen auch deren Anschauungen

    Wenn Rechtsanwalt Stahl twittert

Ich habe mich in diesem Blog schon manchmal seit Beginn des NSU-Verfahrens geirrt, vor allem wenn es um die Abschätzung des Ende des Verfahrens ging. Manchmal will man aber gar nicht recht behalten, doch die Annäherung des Verteidigers Stahl an die Auffassungen seiner Mandantin bestätigt unsere Befürchtungen vom Anfang des Verfahrens. Weiterlesen

Angebliche Lehren aus dem NSU Verfahren – Müssen die Rechte der Nebenklage einschränkt werden?

Das NSU-Verfahren neigt sich mit dem Beginn der Plädoyers der Verteidigung seinem Ende zu, auch wenn im Moment nicht genau absehbar ist, wann diese beginnen werden. Es werden aber schon erste Resümees gezogen und – wie könnte es anders sein – auch über Änderungen der Strafprozessordnung diskutiert. Nun hat sich allerdings wirklich eine Schwäche der Strafprozessordnung gezeigt: Gerade auch am 10.4., als (wieder einmal) die Plädoyers der Verteidigung beginnen sollte, der Neuverteidiger von André Eminger aber zunächst seine Duftmarke mit Befangenheitsanträgen setzen wollte. Während der Beweisaufnahme ist bei Befangenheitsanträgen das Gericht befugt, bis zu 2 Tage weiter zu verhandeln. Allerdings heißt es in § 29 Abs.2 StPO, dass die Befangenheitsanträge vor Beginn der Schlussvorträge entschieden sein müssen. Weiterlesen

Eminger wird nervös – verspätete Aprilscherze seiner (EX?)-Wahlverteidiger

Etwas mehr als ein halbes Jahr sitzt der Angeklagte Eminger jetzt in Haft und das scheint ihm nicht so gut zu gefallen. In der 4 1/2 Jahren zuvor war er vor allem durch Teilnahmslosigkeit gegenüber den Straftaten der von ihm verehrten Mundlos und Böhnhardt aufgefallen und  durch seine Bekenntnisse zur rechten Szene, wahrscheinlich in der falschen Hoffnung, er könne mit einem Freispruch oder einer niedrigen Strafe das Gericht verlassen, und ihn müsse das ganze Verfahren nicht interessieren. Weiterlesen