Bähner in den Knast – seine Verteidigung gescheitert

Auf der Seite des Bundesgerichtshofes können wir heute (07.12.2022) folgende Presseerklärung lesen:

Das Landgericht Köln hat den heute 75-jährigen Angeklagten, von 2014 bis 2020 Mandatsträger in der Bezirksvertretung Köln-Porz, wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verworfen.

Nach den Urteilsfeststellungen hielten sich am 29. Dezember 2019 um Mitternacht vier junge Männer mit ausländischen Wurzeln im Alter zwischen 20 und 23 Jahren direkt vor dem am Rheinufer in einer ruhigen Wohngegend gelegenen Grundstück des Angeklagten auf. Die Gruppe junger Männer war alkoholisiert, konsumierte Cannabis und „rappte“ zu über eine portale Box laut abgespielter Musik. Wegen der nächtlichen Ruhestörung kam es zu einem Disput mit dem Angeklagten mit gegenseitigen, teils ausländerfeindlichen Beleidigungen. Schließlich eskalierte das Geschehen und der Angeklagte schoss einem der Männer ohne Tötungsabsicht mit einer illegal besessenen Pistole in den Oberkörper. Die Durchschussverletzung war nicht konkret lebensgefährlich und führte zu einem zweitägigen stationären Krankenhausaufenthalt.

Wir hatten uns bereits in diesem Blog früher mit diesem Verfahren befasst, dabei insbesondere einen Blick auf den prophetischen Verteidiger geworfen, der einen Freispruch erwartete und erklärte, es müssten sich noch verschiedene Leute bei Herrn Bähner entschuldigen. Auch das Medienbüro Höcker, das orakelte  „abzuwarten, was WIRKLICH passiert ist“, war schon damals mit dem Versuch gescheitert, überhaupt eine Berichterstattung bzw. eine namentliche Berichterstattung zu unterbinden.

Nun wird Herr Bähner also für mindestens 21 Monate (Halbstrafe) ins Gefängnis müssen. Von dem gerechten  Urteil geht damit eine wichtige Signalwirkung aus. Ohne Zweifel ist Bähner auch ein Opfer seiner Verteidigungsstrategie – besser: der Strategie seiner Verteidiger – geworden. Für Prozessbeobachter war schon frühzeitig absehbar, dass die Vorwürfe der Anklage sich bestätigen würden. Trotzdem versuchte die Verteidigung weiter, die Zeugen und Opfer als Lügner darzustellen, was beim Gericht nicht gut ankam. Es wäre nicht ganz ohne Ironie, wenn Herr Bähner dabei auch Opfer seiner Ausländerfeindlichkeit wurde, die ihm die Überzeugung vermittelte, dass man einem ausländischen Jugendlichen nun sicherlich nicht so viel glauben könne, wie einem gestandenen CDU Kommunalpolitiker (wir erinnern uns: In alten Zeiten gab es Beweisregeln, nach denen z.B. die Aussage eines Adeligen nur durch mindestens 7 Aussagen von Bauern widerlegt werden konnte).

Prozessbeobachter waren sich auch einig, dass Herr Bähner bei einem Geständnis und einer Entschuldigung gegenüber dem Opfer nebst Wiedergutmachung durchaus die Chance gehabt hätte, dass die verhängte Strafe so niedrig gewesen wäre (max. 2 Jahre), dass sie zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Auch diesen Schritt hat aber entweder Arroganz des Herrn Bähner oder die falsche Beratung seines Verteidigers verhindert. Was mag den Verteidiger Mutlu Günal geritten haben, auf dessen Webseite es heißt:

Vor diesem Hintergrund ist es für die Rechtsanwälte …. vordringlichstes Ziel, den effektivsten Weg zu wählen, um für den Mandanten ein optimales Verfahrensergebnis zu erreichen.

Wir unterstellen einmal, dass das jetzt rechtkräftige Urteil auch für Herrn Günal kein „optimales Verfahrensergebnis“ ist. Er hatte aber zu Beginn des Verfahrens im Kölner Stadtanzeiger erklärt:

„Herr Bähner wollte einen erfolgreichen, kompromisslosen und selbstbewussten Rechtsanwalt“

Davon kommt man dann natürlich wieder schlecht runter. Wieder einmal zeigt sich: Der Anwalt sollte weniger Prophezeiungen und Selbstbeweihräucherungen zu Beginn des Verfahrens von sich geben und lieber mehr die Interessen des Mandanten erücksichtigen (selbst wenn man dann nicht so oft in der Zeitung steht).

Eberhard Reinecke

P.S. Offenbar völlig unbelehrbar wird Verteidiger Günal im Kölner Stadtanzeiger vom 8.12.22 mit folgender Äußerung zitiert: „Die ganze Justiz ist auf plumpe Lügengeschichten hereingefallen“. Seinem Mandanten wird diese Verstockheit nichts nutzen sondern eher eine vorzeitige Haftentlassung gefährden.